Installateure von Heizungsanlagen zögern, neue Gaskessel einzubauen, weil es Lieferschwierigkeiten gibt. Dazu kommt, dass ab Januar 2024 voraussichtlich ein Verbot für den Einbau gilt. Innungen für Heizungsinstallationsbetriebe haben Musterschreiben, um Kundenanfragen abzulehnen. Die Branche sieht dies als weiteren Beweis dafür, dass das geplante Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes nicht praxistauglich ist. Ab 2024 ist nur noch die Installation von Heizsystemen, die mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen. Reine Öl- oder Gaskessel sind dann ausgeschlossen. Stattdessen sind noch hybride Systeme mit Gaskessel und solarthermischer Anlage oder Wärmepumpe erlaubt (Handelsblatt: 26.05.23).
Hausbesitzer bevorzugen fossile Heizkessel – aber Politiker warnen vor Kostenfalle!
In den letzten Wochen hat die Debatte um das Gesetz dazu geführt, dass viele Hausbesitzer sich neue Öl- oder Gasheizungen zulegen möchten. Viele Kunden scheuen die höheren Kosten für Wärmepumpen oder hybride Anlagen. Sie bevorzugen stattdessen kostengünstige Öl- oder Gaskessel.
Allerdings warnen viele Politiker vor dieser Entscheidung. Steigende CO₂-Preise und hohe Gaspreise könnten in den kommenden Jahren zu einer finanziellen Belastung führen. Zudem wird die Nutzung der Gasnetze teurer, da die Gesamtzahl der Gasnutzer sinkt.
Vorsicht für Installateure von Heizungsanlagen: Gefahr hoher Kosten bei Gas- oder Ölkessel-Bestellungen!
Installateure, die jetzt noch schnell einen Gas- oder Ölkessel für ihre Kunden bestellen, riskieren, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die ist dann der Fall, wenn es nicht mehr möglich ist, den Kessel noch in diesem Jahr zu installieren.
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen warnt in einer Mail an seine Mitglieder vor rechtlichen Problemen bei der Installation von fossilen Heizungsanlagen. Es bestehe eine „rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung“, da der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung befreit sei, obwohl der Handwerker die Heizungsanlage abnehmen und den Kaufpreis zahlen müsse.
Frist für fossile Heizungsanlagen endet bald – Verband warnt vor Kostenrisiko!
Der Verband empfiehlt, einen Auftrag für eine rein fossile Heizungsanlage nur dann anzunehmen, wenn man „absolut sicher“ sei, dass eine Installation bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen ist. Ein Vertragsschluss vor diesem Datum, aber mit einer Installationsleistung über dieses Datum hinaus, sei nicht ausreichend.
Der Verband stellt seinen Mitgliedern ein Musterschreiben zur Verfügung, um auf Kundenanfragen zu reagieren. Darin wird auf Lieferschwierigkeiten und das drohende Einbauverbot hingewiesen, und es wird kein verbindliches Angebot gemacht.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert belastbare Übergangsregelungen und betont, dass das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 angesichts der fundamentalen Änderungen nicht mehr praxistauglich sei.
Die Nachfrage nach gas- und ölbetriebenen Geräten steigt aufgrund der Verunsicherung durch das Gesetz erheblich an, was dem Ziel des Wärmepumpenhochlaufs widerspricht.
Einige Bundesländer und die FDP-Bundestagsfraktion drängen darauf, das Gesetzgebungsverfahren zu verschieben oder das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.
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