Mit der Drosselung der russischen Gaslieferungen wird die Versorgungslage im kommenden Winter immer kritischer. Die Aufrufe der Politiker Energie zu sparen werden immer dringlicher. Jetzt will Wirtschaftsminister Robert Habeck Bürger und Unternehmen im Notfall sogar per Gesetz zum Energiesparen zwingen.
Habeck ruft Bürger zum Energiesparen auf
Durch die gedrosselte Gaslieferung über die Pipeline Nord Stream 1 ist in der Politik eine Debatte darüber ausgebrochen, wie man weitere Einsparungen beim Gasverbrauch erreichen kann. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mehrfach Verbraucher und Unternehmen aufgerufen, Energie zu sparen. Mittlerweile ist dabei auch nicht mehr der Klimaschutz das vorrangige Argument, sondern die deutsche Energieunabhängigkeit von russischen Energieträgern.
Energiesparen soll zur Not per Gesetz angeordnet werden
Dazu hat Habeck bereits eine Energiesparkampagne gestartet und betont unentwegt „Jede Kilowattstunde hilft in dieser Situation“, Doch mit der Drosselung russischer Gaslieferungen verschärft sich die Versorgungslage zunehmend. Als Konsequenz auf die gesenkten Gaslieferungen prüft die Regierung jetzt auch gesetzliche Maßnahmen zu Energieeinsparungen. „Wenn die Speichermengen nicht zunehmen, dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen“, sagt Habeck zur aktuellen Situation.
Habeck lässt bestehende Gesetze prüfen
Dabei lässt Habeck allerdings vollständig offen, welche konkreten Vorschriften das Ministerium dafür vorsieht. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums verwies dabei auf verschiedene Maßnahmen zur Umstellung von russischem Erdgas auf Flüssiggas. Wie das Ministerium die gesetzliche Vorgabe zum Mindestfüllstand der Gasspeicher bis zum Herbst erreichen will, blieb dabei unbeantwortet.
Im Wirtschaftsministerium durchforsten Beamte gerade das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Diese Gesetze umfassen die Vorgaben für die Energie in Gebäuden.
Bundesnetzagentur schlägt vor, Mindesttemperatur in Mietwohnungen zu senken
Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat bereits vorgeschlagen, die gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen zu senken. „Im Mietrecht gibt es Vorgaben, wonach der Vermieter die Heizungsanlage während der Heizperiode so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht wird. Der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken“, sagte Müller. Für das Mietrecht ist allerdings der Justizminister Marco Buschmann (FDP) zuständig. Deshalb ließ Habeck offen, ob er auch Müllers Vorschlag in Erwägung zieht.