Das Wirtschaftsministerium strebt im Gesetzentwurf zum Heizungstausch an, nicht nur Öl- und Gasheizungen, sondern auch die Nutzung von Biomasse, zur Beheizung von Neubauten zu verbieten. Allerdings muss der Bundestag das Gesetz noch verabschieden. Nach der FDP hat nun auch die SPD-Fraktion Bedenken gegen das V>erbot von Holz und Pelletheizungen geäußert (Ntv: 22.04.23).
SPD-Fraktion positioniert sich gegen Verbot von Holz- und Pelletheizungen in Neubauten
Die SPD-Fraktion hat sich gegen ein Verbot von Holz- und Pelletheizungen in Neubauten positioniert. Fraktionsvize Matthias Miersch betonte, dass die parlamentarischen Beratungen erst am Anfang stünden und „in den anstehenden Gesprächen schließen wir keine klimafreundlichen Technologien von vornherein aus“, sagte er gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Es sei wichtig, dass Hauseigentümern auch weiterhin verschiedene Optionen zur Beheizung zur Verfügung stehen, einschließlich der Nutzung von Biomasse.
Gemäß dem Gesetzentwurf für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist geplant, ab dem nächsten Jahr den Einbau von Öl- und Gasheizungen weitestgehend zu verbieten, jedoch mit vielen Ausnahmen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Biomasse-Heizungen wie Holzöfen in Neubauten künftig nicht mehr zulässig sind. Das Bundeswirtschaftsministerium betont dabei vor allem die begrenzte Verfügbarkeit der Brennstoffe und sieht daher eine vorrangige Nutzung im Bestand vor.
Kritik an geplantem Verbot von Holzenergie in Gebäudeenergiereform
Der Verband der Waldeigentümer hatte kürzlich bereits scharfe Kritik an dieser Maßnahme geübt und argumentiert, dass Holzenergie klimafreundlich, bezahlbar und in der Lage sei, fossile Energieträger wie Erdöl oder Gas zu ersetzen. Matthias Miersch betonte nun gegenüber der Zeitung, dass es vor allem darauf ankomme, dass gemäß dem Gesetzentwurf das Heizen künftig zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiere. Es sei wichtig, dass die Umstellung auf klimafreundliche Heizungstechnologien „für alle leistbar“ sei.
Die FDP hat ebenfalls Änderungswünsche zum Gesetzentwurf des Kabinetts geäußert. Finanzminister Christian Lindner erklärte im Namen der FDP-Minister, dass sein Ministerium dem Gesetzentwurf „im Bewusstsein“ zustimme, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch „weitere notwendige Änderungen“ vornehmen werden. Dabei sollten Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen berücksichtigt werden, um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten.