Habeck bringt „Reparaturgesetz“ zu Energiepreisbremsen auf den Weg

Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) will die gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen nachbessern: Das „Handelsblatt“ berichtete unter Berufung auf Ministeriumskreise, das Haus habe die Ressortabstimmung für ein „Reparaturgesetz“ bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet (Handelsblatt: 28.02.23). Wichtigster Baustein ist demnach die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn kleine Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen.


Neue gesetzliche Anpassung: Reparaturgesetz ermöglicht frühere Überprüfung von Unternehmen auf überhöhte Preise

„In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat“, zitierte die Zeitung die Ministeriumskreise. Bislang ist vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten. Mit der gesetzlichen Anpassung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge auch zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen.

Habecks Reparaturgesetz: Neue gesetzliche Anpassung ermöglicht frühere Überprüfung von Unternehmen auf überhöhte Preise
Habecks Reparaturgesetz: Neue gesetzliche Anpassung ermöglicht frühere Überprüfung von Unternehmen auf überhöhte Preise
Foto von Adam BERRY / AFP

Unternehmen müssen Daten offenlegen – Verpflichtung zur Rückzahlung bei Inanspruchnahme zu hoher Staatshilfen

Dann müssen Firmen ihre Daten offenlegen und sind im Zweifel dazu verpflichtet, die zu viel erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen.

Für die Auszahlung der staatlichen Entlastung sind die Energieversorger zuständig. Mit den Rückzahlungen will Habeck sie aber nicht belasten. Stattdessen soll es laut dem neuen Gesetz möglich sein, dass „Prüfbehörden“ die Abwicklung der Rückzahlungen durchführen können.


Ministerium vergibt Aufgabe der Überprüfung von Staatshilfen an private Organisationen – Kritik wegen möglicher Interessenkonflikte

Weil staatliche Stellen dafür nicht genügend Kapazitäten hätten, werde das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben, berichtete das „Handelsblatt“. Das dürften insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die auch Unternehmen beim Bezug der Staatshilfen beraten.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Reinhard Houben, kritisierte diese Doppelrolle. „Eine Beratungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Antragsstellung für Staatshilfen berät, sollte dabei nicht zugleich mit der Prüfung ebendieser Anträge betraut werden.“ „Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten“ müssten ausgeschlossen werden, zitierte die Zeitung dazu die Ministeriumskreise.

AFP und Blackout News

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