Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Diskussion über Einbaukosten für Smart Meter neu entfacht. Kunden der Mitteldeutschen Netzgesellschaft sollten für den Einbau eines digitalen Stromzählers fast 900 Euro bezahlen. Die Richter in Halle stuften diese Summen als unzulässig ein und gaben damit dem Verbraucherschutz Rückenwind (t-online: 20.09.25).
Hintergrund des Falls und Einbaukosten
Die Netzgesellschaft verlangte von privaten Haushalten hohe Einbaukosten. Wer weniger als 3.000 Kilowattstunden pro Jahr nutzte, sollte 883,86 Euro entrichten. Bei einem Verbrauch zwischen 3.000 und 6.000 kWh lag der Preis bei 643,86 Euro. Für die Verbraucherschützer war klar, dass diese Kosten weder mit den gesetzlichen Vorgaben noch mit marktüblichen Preisen zu vereinbaren sind.

Das Gericht stützte sich auf das Messstellenbetreibergesetz. Dort lag Anfang 2025 die Obergrenze für den Einbau eines Smart Meter bei nur 30 Euro. Summen von mehreren Hundert Euro passten nicht in diesen Rahmen und führten direkt zum Gerichtsurteil.
Preisänderung und Signalwirkung
Noch während des Verfahrens senkte das Unternehmen seine Einbaukosten drastisch. Im Februar 2025 lagen sie nur noch bei 99,50 Euro. Für die Richter ein klares Zeichen, dass die alten Forderungen unhaltbar waren. Auch die Verbraucherschützer hoben hervor, dass die Gesellschaft damit selbst ihre frühere Preispolitik widerlegt hatte.
Parallel dazu trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Seit Februar 2025 gilt eine Preisobergrenze von 100 Euro für den Einbau von Smart Metern. Damit standen die neuen Forderungen plötzlich im Einklang mit dem Gesetz. Das Gerichtsurteil erhielt dadurch zusätzliche Schlagkraft.
Gerichtsurteil stärkt den Verbraucherschutz
Für Ramona Pop vom vzbv hat dieses Gerichtsurteil weitreichende Bedeutung. „Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, darf nicht mit überhöhten und völlig unangemessenen Preisen für den Einbau konfrontiert werden.“ Damit steht nicht nur ein einzelnes Unternehmen im Fokus, sondern die gesamte Energiebranche.
Auch andere Netzbetreiber geraten unter Druck. Gegen Westnetz GmbH und LEW Verteilnetz GmbH laufen ebenfalls Verfahren wegen zu hoher Einbaukosten beim Stromzähler. Der Verbraucherschutz setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Transparenz.
Konsequenzen für die Energiebranche
Das Landgericht Halle betonte, dass Kunden mit moderner Technik wie dem Smart Meter nicht überlastet werden dürfen. Übertriebene Einbaukosten gefährden die Akzeptanz dieser Geräte. Stattdessen müssen klare und faire Regeln gelten.
Für Verbraucher bedeutet das Urteil Sicherheit. Überhöhte Preise für den Stromzähler lassen sich künftig leichter abwehren. Zudem entsteht ein nachhaltiger Druck auf die Branche, die Einbaukosten dauerhaft im Rahmen zu halten.
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