Seit dem 7. April 2025 liegt vor dem Bezirksgericht in Washington, D.C., ein brisanter Fall gegen die Bundesrepublik Deutschland. Zwei Strabag-Gesellschaften wollen dort ein Schiedsurteil über mehr als 330 Millionen Euro vollstrecken, das das Weltbank-Schiedsgericht ICSID 2024 zugesprochen hatte. Anlass sind gescheiterte Offshore-Windkraftprojekte in der Nordsee, deren wirtschaftliche Grundlage nach geänderten deutschen Regeln zum Netzanschluss entfiel. Deutschland versucht die Zahlung jedoch noch abzuwenden und beantragte in den USA die Aufhebung des Schiedsspruchs. Deshalb setzte US-Richterin Loren L. Alikhan das Verfahren Anfang März 2026 vorläufig aus (derstandard: 07.03.26).
Der Ursprung des Streits liegt in der Nordsee
Der Konflikt begann vor mehr als zwanzig Jahren. Strabag investierte damals über zwei Gesellschaften in Offshore-Windparks vor der deutschen Küste. Wenig später änderte Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen, wodurch sich die Bedingungen für die Projekte deutlich verschlechterten.

Vor allem der Netzanschluss wurde zum Problem. Die Vorhaben in der Nordsee rechneten sich deshalb nicht mehr. Strabag stellte die Projekte ein und versuchte danach, den entstandenen Schaden juristisch geltend zu machen.
Schiedsgericht sprach Strabag Schadenersatz zu
Die beiden Gesellschaften zogen dafür vor das ICSID. Sie stützten ihre Forderung auf den Energiecharta-Vertrag, der Investitionen im Energiesektor schützen soll. 2024 gab das Schiedsgericht Strabag recht und sprach dem Konzern Schadenersatz samt Zinsen von mehr als 330 Millionen Euro zu.
Gezahlt wurde bisher jedoch nicht. Innerhalb der EU blockiert die Rechtslage die Durchsetzung solcher Schiedssprüche. Der Europäische Gerichtshof hält den Energiecharta-Vertrag für Streitigkeiten zwischen EU-Staaten und Investoren aus der EU nicht für anwendbar.
Deshalb verlagerte sich der Fall in die USA
Gerade deshalb wandte sich Strabag an ein US-Gericht. Außerhalb der Europäischen Union kann ein ICSID-Schiedsspruch weiter anerkannt und vollstreckt werden. In Washington geht es deshalb darum, ob Strabag auf deutsches Staatsvermögen in den Vereinigten Staaten zugreifen kann.
Für Deutschland ist das heikel, weil der Fall damit eine neue Ebene erreichte. Aus einem europäischen Rechtsstreit wurde ein internationaler Vollstreckungskonflikt. Das erhöhte den Druck auf die Bundesregierung zusätzlich.
Deutschland setzt auf das letzte Rechtsmittel
Berlin versucht nun, den Schiedsspruch selbst zu Fall zu bringen. Laut der Datenbank des Weltbank-Schiedsgerichts leitete die Bundesrepublik ein Annullierungsverfahren ein. Solche Verfahren haben jedoch nur Erfolg, wenn schwere Verfahrensfehler oder grundlegende Zuständigkeitsprobleme vorliegen.
Der Völkerrechtler Gabriel M. Lentner sagte dazu: „Mit derartigen Annullierungsverfahren können grundsätzlich nur gröbste Verfahrensmängel beanstandet werden.“ Die Hürden seien hoch, außerdem seien nur wenige Anträge am Ende erfolgreich. Deutschland dürfte deshalb vor allem bestreiten, dass das Schiedsgericht überhaupt zuständig war.
Entscheidung frühestens 2027 erwartet
Mit dem Annullierungsantrag gewann Deutschland zunächst Zeit. Die US-Richterin setzte das Verfahren in Washington deshalb vorläufig aus. Strabag rechnet jedoch nicht vor 2027 mit einer Entscheidung über diesen Antrag.
Damit bleibt der Fall auf absehbare Zeit offen. Für Deutschland ist das nur ein Aufschub, während das finanzielle Risiko bestehen bleibt. Scheitert der Antrag, dürfte die Vollstreckung in den USA rasch wieder anlaufen.
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