Gasspeicherumlage-Panne kostet den Bund 500 Millionen extra – Finanzamt entscheidet

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage sollte Gaskunden spürbar entlasten, doch nun wird sie teurer als angekündigt. Statt drei Milliarden Euro flossen mehr als 3,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, weil zusätzlich Umsatzsteuer im Raum steht. Das Finanzministerium bestätigte die höhere Summe auf Nachfrage, während im Hintergrund ein Behördenstreit eskaliert (welt: 13.02.26). Denn am Ende geht es um eine Kernfrage des Steuerstaats: Muss der Bund auf eine eigene Ausgleichszahlung überhaupt Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, und wenn ja, wer profitiert davon?


Vergaß das Ministerium die Umsatzsteuer?

Die Mehrkosten hängen an einem Rechenfehler im zuständigen Wirtschaftsministerium. Dort ging man bei der Ausarbeitung der Entlastung davon aus, dass die Zahlung nicht umsatzsteuerpflichtig sei. Deshalb wurden für diesen Posten keine Mittel im Bundeshaushalt eingeplant, obwohl das Risiko absehbar war. Nun musste das Finanzministerium kurzfristig nachschießen, weil die Steuerlast plötzlich wie eine zweite Rechnung auftauchte. Dadurch wirkt das Prestigeprojekt weniger wie Entlastung und mehr wie ein teurer Verwaltungsunfall.

Peinlicher Rechenfehler - Regierung hat bei der Gasspeicherumlage die Umsatzsteuer vergessen - Finanzamt fordert halbe Milliarde
Peinlicher Rechenfehler – Regierung hat bei der Gasspeicherumlage die Umsatzsteuer vergessen – Finanzamt fordert halbe Milliarde

Das Ministerium zahlte die Summe dennoch aus, allerdings mit einem juristischen Sicherheitsgurt. „Die Zahlung wurde am 5. Februar 2026 veranlasst“, erklärte eine Sprecherin. Gleichzeitig steht sie „unter Vorbehalt einer vollständigen Rückzahlung einschließlich Zinsen“, falls die Finanzbehörden am Ende keine Umsatzsteuerpflicht sehen. Damit bleibt offen, ob die halbe Milliarde endgültig verloren ist oder später zurückfließt.

Warum ausgerechnet Düsseldorf jetzt am Hebel sitzt

Entscheidend ist das Finanzamt Düsseldorf, denn dort sitzt die Trading Hub Europe GmbH (THE). Diese Gesellschaft spielt eine Schlüsselrolle im deutschen Gasmarkt, weil sie als Marktgebietsverantwortlicher zentrale Funktionen im Handel und in der Abwicklung übernimmt. Über die THE liefen auch die Maßnahmen aus der Energiekrise 2022, als der Staat nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Gas beschaffte, um Engpässe zu verhindern. Damals wurden die Kosten über die Gasspeicherumlage auf die Verbraucher umgelegt, weshalb das Instrument politisch von Beginn an brisant blieb.

Für 2026 beschloss die schwarz-rote Koalition, den negativen Differenzbetrag auf dem Umlagekonto aus Steuermitteln aus dem Bundeshaushalt auszugleichen, damit die Gaspreise sinken. Genau dieser Ausgleich ist nun erfolgt, jedoch nicht zum angekündigten Preis. Neben den noch offenen 3.063.104.000 Euro kamen weitere 581.990.000 Euro Umsatzsteuer hinzu, also mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzlich. Diese Zahlen stammen aus einem Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 14. Januar an die Vorsitzende des Haushaltsausschusses, während das Ministerium den Fehler intern einräumte.

Gemeinschaftssteuer macht den Streit so explosiv

Auf den ersten Blick wirkt der Vorgang banal, weil der Staat sich scheinbar selbst besteuert. Doch bei der Umsatzsteuer greift dieses „rechte Tasche, linke Tasche“-Argument nur teilweise, weil die Einnahmen verteilt werden. Rund 45 Prozent fließen an die Länder, außerdem gehen etwa zwei Prozent an die Kommunen. Deshalb landet von den rund 582 Millionen Euro nicht alles wieder beim Bundeshaushalt, sondern ein großer Teil wandert in die Kassen der Länder und Gemeinden.

Genau deshalb wird die Entscheidung der Finanzverwaltung politisch heikel, obwohl sie formal steuerrechtlich bleibt. Nordrhein-Westfalen hätte über seine Behörden einen klaren fiskalischen Vorteil, wenn die Umsatzsteuerpflicht bestehen bleibt. Damit wird die Gasumlage im Ergebnis zu einem ungeplanten Finanzausgleich, obwohl sie eigentlich verschwinden sollte. Und weil die Summe groß ist, bekommt der Streit plötzlich eine Machtkomponente, die weit über den Einzelfall hinausgeht.


Steuergeheimnis, Schweigen und ein offenes Ende

Auf konkrete Fragen reagiert die Finanzverwaltung ausweichend, denn sie verweist auf das Steuergeheimnis. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erklärte: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Finanzverwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) generell nicht zu Einzelfällen äußern darf.“ Damit bleibt die zentrale Frage unbeantwortet, obwohl sie den Bundeshaushalt direkt trifft. Zudem verlängert das Schweigen die Unsicherheit, weil Haushälter und Öffentlichkeit nicht wissen, ob die Zusatzkosten dauerhaft bleiben.

Für Gaskunden zählt am Ende die Entlastung, doch für den Staat zählt die Kontrolle über Milliarden. Gerade deshalb wirkt der Vorgang so unerquicklich, weil er Vertrauen kostet und gleichzeitig Geld bindet. Wenn das Finanzamt die Steuerpflicht verneint, könnte der Bund die Summe samt Zinsen zurückfordern. Wenn nicht, bleibt die halbe Milliarde als teure Erinnerung daran, wie schnell eine Gasumlage politisch abgeschafft, aber finanziell nicht beendet ist.

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