Angesichts schlechter Umfragewerte für Bundeskanzler Friedrich Merz und auch für die Regierung insgesamt gibt es Spekulationen, wonach der Amtsinhaber durch einen anderen Regierungschef ersetzt werden könnte, beispielsweise durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU). Spitzen der Union reagierten auf derartige Gerüchte genervt. Rein rechtlich gesehen wäre ein solcher Kanzlerwechsel möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Szenario 1: Rücktritt
Durch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers oder einer Kanzlerin freimachen. Dass er dies vorhat, dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen. Formal müsste Merz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen, allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung des Amts geschäftsführend im Amt. Dafür würden dann die normalen Regeln für die Kanzlerwahl nach Grundgesetz-Artikel 63 gelten.

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Szenario 2: Vertrauensfrage
Merz könnte auch – mit oder ohne Verbindung mit einer Sachfrage – die Vertrauensfrage stellen. Dies könnte auch dazu dienen, seinen Rückhalt in der Koalition unter Beweis zu stellen. Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, jedoch nur, wenn Merz ihm dies vorschlägt. Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum auch einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen, womit das Recht auf Parlamentsauflösung erlischt. Auch könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage rechtlich gesehen im Amt bleiben, auch wenn das politisch heikel sein dürfte.
Szenario 3: Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat oder die Kandidatin – zum Beispiel Wüst – müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen.
Option Neuwahlen:
Denkbar wären auch Neuwahlen zum Bundestag. Dafür sind die rechtlichen Hürden allerdings hoch. Möglich wäre dies im Fall des Scheiterns einer Kanzlerneuwahl nach einem Rücktritt von Merz oder nach dessen Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung. Letzteres könnte auch bewusst herbeigeführt werden. Im Fall einer Neuwahl könnten die Unionsparteien einen neuen Spitzenkandidaten oder eine Kandidatin aufstellen – oder auch erneut mit Merz antreten. Das Risiko eines Mehrheitsverlusts für die aktuelle rot-schwarze Koalition wäre aber laut den aktuellen Umfragen bei Neuwahlen sehr hoch.
Entscheidung durch die Kanzlerpartei
Anders als in einigen anderen Ländern, gibt es in Deutschland rechtlich kein Verfahren, bei dem die Kanzlerpartei CDU oder auch die Unionsfraktion sich während einer laufenden Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnten. Politisch könnten sie aber Merz natürlich zum Rücktritt auffordern, wenn sie dies wollten. Auch dafür gibt es derzeit keine Anzeichen. Denkbar wäre auch eine Ablösung von Merz als CDU-Chef durch Rücktritt oder Abwahl, letzteres allerdings regulär erst wieder 2028. Ein Ende seiner Kanzlerschaft wäre damit jedoch rechtlich nicht verbunden und müsste es auch politisch nicht sein.
AFP
