In diesem Jahr haben bereits zahlreiche Unternehmen Insolvenz angemeldet, darunter auch namhafte Firmen. Nachdem der Mode-Gigant Esprit kürzlich nach seiner Pleite alle Filialen schließen musste, trifft es nun den führenden deutschen Solaranlagen-Hersteller Bosswerk (merkur: 12.08.24).
Bosswerk insolvent: Was Kunden jetzt wissen müssen – Droht Lieferchaos bei GreenAkku-Solaranlagen?
Unter der Marke GreenAkku verkaufte Bosswerk Solaranlagen für Balkone, Wechselrichter, Stromspeicher und weitere technische Produkte. Seit 2010 war das Unternehmen am Markt aktiv und konnte bis heute rund eine halbe Million Solaranlagen an private und gewerbliche Kunden verkaufen. Laut einer Mitteilung der PR-Agentur des Herstellers musste Bosswerk aufgrund der schwierigen Situation auf dem Solarmarkt am 24. Juli beim Amtsgericht Krefeld einen Insolvenzantrag einreichen.
Trotz der Insolvenz bleibt die Situation für die rund 100 Mitarbeiter zunächst stabil, da der Geschäftsbetrieb vorerst vollständig weitergeführt wird. Auch für die Kunden ändert sich vorerst wenig. Produkte können weiterhin über den Online-Shop erworben werden, und die üblichen Herstellergarantien sowie andere Ansprüche bleiben bestehen. Allerdings sollten Kunden, die vor dem 24. Juli eine Bestellung aufgegeben und die Ware noch nicht erhalten haben, aufpassen. Diese Kunden gelten nun als Gläubiger des insolventen Unternehmens und erhalten nicht unbedingt die bestellte Ware.
Insolvenz-Risiko: So sichern Sie Ihre Ansprüche bei Bosswerk und anderen Pleite-Firmen ab
In solchen Fällen können sich Kunden mit ihren Forderungen in die sogenannte Insolvenztabelle eintragen lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diesen Schritt, auch wenn die Aussicht auf eine nennenswerte Rückzahlung gering ist. Iwona Husemann, Rechtsanwältin und Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt bei ZDFheute: „Verbraucher müssen wissen, dass die Befriedigung aus der Insolvenzmasse in der Regel sehr gering ist.“ Kunden, die nach dem 24. Juli bestellen, haben jedoch weiterhin Anspruch auf die bestellte Ware.
Für den Fall, dass fehlerhafte Ware vom insolventen Unternehmen geliefert wird, müssen Kunden ihre Ansprüche auf Nacherfüllung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann, ob der Anspruch erfüllt wird. Falls der Anspruch abgelehnt wird, bleibt Kunden nur noch die Möglichkeit, sich für die Insolvenztabelle anzumelden.
Insolvente Firmen: Warum Vorkasse jetzt zum Risiko wird – So schützen Sie Ihr Geld bei Bosswerk und Co.
Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, Produkte bei einem insolventen Unternehmen per Vorkasse zu bestellen. „Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt“, lautet die klare Warnung. Sicherer ist es, auf Rechnung zu bestellen und erst zu zahlen, wenn die Ware tatsächlich eingetroffen ist. Wichtig zu wissen ist auch, dass bereits erhaltene Ware stets bezahlt werden muss, selbst wenn das Unternehmen inzwischen insolvent ist.
Die Insolvenz von Bosswerk ist kein Einzelfall. Immer wieder melden auch Unternehmen aus anderen Branchen Insolvenz an. So traf es kürzlich einen führenden deutschen Grillausstatter. Die Insolvenzwelle zeigt, wie fragil der Markt derzeit ist und wie wichtig es für Kunden ist, ihre Rechte zu kennen und vorsichtig zu agieren.
Die Lage bei Bosswerk bleibt unsicher, doch Kunden können durch umsichtiges Verhalten ihre Risiken minimieren. Die Entwicklungen in der Solarbranche und darüber hinaus sollten weiterhin genau beobachtet werden.
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