Französisches Gericht bestätigt gesundheitliche Schäden durch Windkraftanlagen

Ein französisches Gericht hat gesundheitliche Schäden durch den Einfluss von Windkraftanlagen ausdrücklich bestätigt. Damit hat das Gericht in Strasbourg eine selten klare juristische Linie gezogen. Das Tribunal judiciaire de Strasbourg sieht einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines nahen Windparks und den Beschwerden einer Bewohnerin aus der Somme. Das Gericht wertet die Anlagen als Ursache für den empfundenen Stress und die Angst, obwohl der Park formal in zulässiger Entfernung steht (lefigaro: 26.01.26)


Strasbourg stellt Kausalität fest – und spricht Schadenersatz zu

Die Zivilrichter am Tribunal judiciaire de Strasbourg entschieden am 13. November, dass der Betrieb der Windräder für die Symptome der Klägerin verantwortlich sei. Das Gericht formulierte dies dazu in einer ungewöhnlich klarer Sprache. Wörtlich heißt es in der Entscheidung auf Deutsch. „Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb der in der Nähe der Wohnung von Frau … errichteten Windkraftanlagen die direkte und sichere Ursache des von der Betroffenen empfundenen Stresses und der Angst ist“. Diese Formulierung gilt als selten, weil Gerichte häufig nur über Lärmwerte oder Nachbarschaftsstreit entscheiden, während gesundheitliche Ursachen meist offen bleiben.

Französisches Gericht erkennt gesundheitliche Schäden durch Windkraftanlagen an. Urteil aus Strasbourg  sorgt für neue Brisanz
Französisches Gericht erkennt gesundheitliche Schäden durch Windkraftanlagen an. Urteil aus Strasbourg sorgt für neue Brisanz

Für den Anwalt Philippe Bodereau ist das Urteil deshalb ein Signal, weil es aus seiner Sicht eine neue Linie zieht. „Zum ersten Mal“ werde „eine Beziehung zwischen dem Betrieb der Windkraft und Störungen der körperlichen und seelischen Gesundheit“ hergestellt, und damit bekommt die Argumentation der Klägerseite Gewicht. Zugleich ordnete das Gericht eine Entschädigung an, wobei die Klägerin 8.300 Euro erhielt und ihr Ehemann 5.000 Euro, weil sich die Belastungen auch auf ihn auswirkten.

Beginn der Beschwerden nach Bau des Windparks

Nach Angaben der Klägerin starteten die Probleme im Jahr 2009, unmittelbar nach dem Bai eines Windparks in der Nähe ihres Hauses. Damit begann ein langer Konflikt. Die blinkenden Lichter an den Masten, tagsüber weiß und nachts rot, hätten den Alltag geprägt, obwohl das Ehepaar seit 1985 ruhig auf dem Land lebte. Aus Sicht des Paares wurde die Situation später so schwer, dass sie zeitweise in ein anderes eigenes Haus ausweichen mussten, um überhaupt schlafen zu können.

Die geschilderten Symptome wirken zudem breit und konkret. Genannt werden Schwindel, Schlafstörungen, Angstzustände und Konzentrationsprobleme, außerdem klagen Betroffene oft über anhaltende Müdigkeit. Entscheidend ist dabei der Vorwurf, dass nicht ein einzelner Faktor, sondern eine dauerhafte Exposition die Beschwerden antreibe.

Medizinische Unterlagen und internationale Studien vor Gericht

Der Anwalt stützte den Vortrag auf medizinische Befunde, und damit rückten konkrete Beobachtungen in den Mittelpunkt. Ein Neurologe hielt bei der Untersuchung fest, es gebe „Kopfschmerzen mit allmählichem Beginn im Verlauf der Zeit“, die „zwei bis drei Monate nach der Errichtung der Windkraftanlagen“ begonnen hätten und „verschwinden, wenn die Patientin weit weg ist oder die Anlagen abgeschaltet sind“. Diese zeitliche Kopplung spielte eine zentrale Rolle, weil sie für das Gericht plausibel wirkte.

Zusätzlich legte die Klägerseite Fachliteratur und Studien vor, um das Bild zu verdichten. Genannt wird unter anderem ein Bericht, der Windrad-bedingte Lärmbelastungen mit Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafproblemen sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen verbindet. Außerdem verwies die Klägerseite auf eine Untersuchung aus Maine in den USA. Die Studie beschreibt eine Korrelation zwischen der Entfernung zur Anlage und Beschwerden. Genannt werden etwa Schlafstörungen und Depressionen. Gleichzeitig zeigen die Daten kein einheitliches Muster. Das Phänomen trifft nicht alle Anwohner gleichermaßen.


Infraschall als möglicher Treiber – und gescheiterte Gegenmaßnahmen

Ein weiterer Schwerpunkt war der Infraschall. Dabei geht es um nicht hörbare Schwingungen unter 20 Hertz. Betroffene empfinden gerade diese Frequenzen oft als belastend. Bodereau verwies dazu auf ein Präventionsdokument aus dem Arbeitsschutz. Dort ist von „ausreichend intensiver und wiederholter Exposition“ die Rede. Genannt werden Folgen wie „Unbehagen, Müdigkeit, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit …“. So bekam das Argument mehr Gewicht. Es stützte sich nicht nur auf subjektive Wahrnehmung, sondern auch auf bekannte Risikobeschreibungen.

Der Betreiber ließ im Haus der Klägerin zwar Isolationsarbeiten im Schlafzimmer durchführen, doch diese Maßnahmen blieben wirkungslos. Auch das wurde im Verfahren thematisiert. In dem Präventionsdokument steht außerdem, dass sich solche Schwingungen „sehr leicht von einem Raum in einen anderen ausbreiten, die durch eine Trennwand getrennt sind“. Damit erklärt sich aus Sicht der Klägerseite das Scheitern. Bodereau bewertet die Arbeiten trotzdem als indirektes Eingeständnis, weil ein Unternehmen ohne Problemdruck kaum in ein fremdes Wohnhaus investiert.

Früherer Präzedenzfall und anhaltende Skepsis der Behörden

Bereits 2021 erkannte die Berufungsinstanz in Toulouse bei einem Paar im Tarn eine „anormale Störung der Nachbarschaft“ an. Damals erhielten die Kläger 100.000 Euro vom Betreiber, weil sie die Anlagen für Schwindel, Kopfschmerzen und ein Gefühl der Beklemmung verantwortlich machten. Solche Entscheidungen erhöhen den Druck, weil sie Betroffenen Argumentationsmaterial liefern, auch wenn jeder Fall einzeln geprüft wird.

Gesundheitsbehörden bleiben dennoch vorsichtig, und genau hier liegt die offene Flanke der Debatte. Die Académie nationale de médecine erklärte 2017: „Die Rolle der Infraschalle, die häufig verantwortlich gemacht werden, kann vernünftigerweise ausgeschlossen werden.“ Die französische Umwelt- und Arbeitsschutzbehörde ANSES sieht aktuell keinen Anlass, die Regeln für Mindestabstände zu verschärfen, räumt jedoch ein: „Die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall und tieffrequenten Geräuschen, die von Windkraftanlagen erzeugt werden, wurden nur in wenigen wissenschaftlichen Studien untersucht“, weshalb sie weitere Forschung empfiehlt.

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