Die EU plant wichtige Änderungen für Hauseigentümer, nachdem Habeck ein Heizungsverbot vorgeschlagen hat, arbeitet die EU an eine Vorlage für eine Sanierungspflicht für Wohnhäuser.
Nach Austauschpflicht für Heizungen folgt jetzt die Sanierungspflicht Wohngebäude
Ab 2024 möchte das Bundeswirtschaftsministerium den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen verbieten, was bei Hauseigentümern für Aufregung sorgt, da die Umstellung auf andere Heizmethoden oft mit höheren Kosten verbunden ist. Jetzt droht Hausbesitzer ein weiterer Kosten-Schock von der EU.
Einem Bericht der Zeitung „Bild“ zufolge liegt ein Entwurf für eine EU-Richtlinie vor, der bald eine Sanierungspflicht vorsieht (Bild: 07.03023). Bis 2033 sollen demnach alle Wohngebäude in Deutschland den Energiestandard D erreichen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und zum Klimaschutz beizutragen. In Deutschland bedeutet die Gebäudeenergieeffizienzklasse D, dass der spezifische Energieverbrauch des Gebäudes zwischen 130 und 160 kWh/m²a liegen muss. Der Energieverbrauch wird mittels eines Energieausweises ermittelt, der auch Informationen zu energetischen Schwachstellen und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz enthält.
Kritik an EU-Sanierungspflicht: Hohe Kosten für Hausbesitzer befürchtet
Zwar gibt es an den Zielen an sich nichts auszusetzen, jedoch sind Sanierungen immer mit hohen Kosten verbunden. Eine Verbesserung der Dämmung oder ein Austausch der Fenster sind beispielsweise teure Maßnahmen. Kai Warnecke, der Verbandschef von Haus&Grund, kritisiert: „Das ist Politik aus dem Wolkenkuckucksheim. Das ist weder bezahlbar noch umsetzbar.“ Der Verband befürchtet, dass pro Wohneinheit Kosten zwischen 15.000 und 100.000 Euro anfallen könnten.
Die EU äußert sich zu dem Thema Kosten auf einer separaten Fragen-und-Antworten-Website. Dort wird darauf hingewiesen, dass energetische Renovierungen sich im Laufe der Zeit von selbst auszahlen, da die Energiekosten niedriger ausfallen und die dadurch erzielten Einsparungen in der Regel die Investitionen zur Verbesserung der Gesamteffizienz eines Gebäudes um ein Vielfaches übersteigen. Um die Renovierung voranzutreiben, stehen EU-Finanzmittel in Höhe von bis zu 150 Milliarden Euro zur Verfügung. Wie Eigentümer davon profitieren können, ist noch nicht geklärt.
Flexibilität für Mitgliedstaaten bei Sanierungsvorgaben: Keine drastischen Sanktionen geplant
Was passiert, wenn man sich nicht an die Sanierungsvorschriften hält? Letztendlich müssen die einzelnen Länder selbst entscheiden. Auf Anfrage der dpa teilte die Kommission mit, dass der Vorschlag den Mitgliedstaaten die Flexibilität gibt, welche Maßnahmen sie ergreifen möchten, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht keine drastischen Maßnahmen wie Enteignungen, Nutzungsverbote oder Vermietungs- oder Verkaufsverbote vor. Die Sanktionen liegen in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Mögliche Maßnahmen könnten Bußgelder oder Steuererhöhungen für Häuser mit schlechter Energieeffizienz sein.