Im schleswig-holsteinischen Wattenmeer hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Ölförderung auf der Ölbohrplattform Mittelplate per Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorerst untersagt. Der Förderstopp trifft den laufenden Betrieb sofort. Auslöser ist nach Gerichtsangaben eine fehlende vollziehbare Fördererlaubnis, weil eine vorgeschriebene Bestandsprüfung im Zwei-Jahres-Rhythmus keine FFH-Verträglichkeitsprüfung abgebildet habe. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung prüft nach EU-Naturschutzrecht, ob ein Vorhaben wie die Ölförderung in einem Natura-2000-Gebiet die geschützten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten erheblich beeinträchtigt. Mittelplate fördert seit 1987 Öl im Wattenmeer, also in einem besonders geschützten Gebiet. Die DUH hält die Anlage für veraltet und warnt deshalb vor Unfallrisiken. Der Beschluss stoppt die laufende Förderung und zwingt den Betreiber zu einer Produktionspause. Dadurch entstehen Planungs- und Rechtsrisiken für Unternehmen und Behörden. Eine Beschwerde des Betreibers konnte beim Gericht keine aufschiebende Wirkung erwirken (ntv: 26.02.26).
Förderstopp als juristischer Hebel, jedoch mit harten Nebenwirkungen
Das Gericht untersagte die Förderung „bis auf weiteres“, während eine Beschwerde des Betreibers nach Angaben aus dem Verfahren keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Damit verlagert sich die Wirkung einer offenen Rechtsfrage in die operative Realität, obwohl kein akuter Störfall gemeldet wurde. Genau darin liegt die Kritik: Ein Förderstopp per Eilrecht erzeugt faktische Endgültigkeit auf Zeit, obwohl die inhaltliche Klärung noch aussteht. Das ist rechtsstaatlich möglich, jedoch trifft es eine laufende Infrastruktur besonders hart.

Die DUH feierte die Entscheidung als historischen Erfolg für den Naturschutz, zugleich setzt sie auf deutliche Zuspitzungen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte: „Deutschlands größtes Weltnaturerbe darf nicht ohne gründliche Prüfung der Naturschutzauswirkungen der Ölförderung ausgebeutet werden“. Er ergänzte: „Das Wattenmeer ist eines der empfindlichsten und wertvollsten Ökosysteme Europas und darf nicht weiter durch Ölförderung gefährdet werden.“ Die DUH bezeichnet die Plattform als veraltet und warnt: „Mit jedem Tag steigt die Gefahr eines Unfalls.“ Diese Aussagen erhöhen den Druck, jedoch ersetzen sie keine transparente, öffentlich belegte Abwägung zwischen Sicherheitsdaten, Aufsichtspraxis und Prüfroutinen.
Betreiber widerspricht und verweist auf Aufsicht, während der Konflikt eskaliert
Der Betreiber Wintershall Dea Deutschland kündigte an, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen, während das Unternehmen die Genehmigungslage anders bewertet. Ein Sprecher sagte: „Nach unserer Überzeugung erfolgte die Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Bohr- und Förderinsel Mittelplate unter Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorgaben.“ Außerdem erklärte er, der Betrieb der Anlage sei stets unter enger staatlicher Beaufsichtigung im Einklang mit den bisher bestehenden Regelungen erfolgt. Der Betreiber nennt die Anlage hochmodern und verweist darauf, dass seit Oktober 1987 sicher mehr als 40 Millionen Tonnen Öl gefördert worden seien, während die DUH genau diese Kontinuität grundsätzlich infrage stellt.
Der juristische Pfad begann 2024 mit einem Widerspruch der DUH beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), der als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde, weshalb die Auseinandersetzung vor Gericht weiterging. Die DUH begründete ihr Vorgehen damit, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung anhand der Betriebspläne nie erfolgt sei, außerdem gelte das aus ihrer Sicht auch für den Betriebsplan 2024 bis 2026. Daraus folgte die Klage gegen die Zurückweisung, während das Eilverfahren nun den Förderstopp endgültig durchsetzt.
Versorgung, Planung und Laufzeit bis 2041 – deshalb wiegt das Timing schwer
Von Mittelplate aus wird seit 1987 Öl gefördert. Der Betreiber spricht von mehr als 40 Millionen Tonnen bisher. Weitere 10 bis 15 Millionen Tonnen gelten als noch förderbar. Deshalb trifft jede Unterbrechung den Betrieb spürbar. Sie kostet Geld und sie stört die Planung.
Seit Mai 2024 will Schleswig-Holstein keine neuen Ölfelder mehr genehmigen. Wintershall zog dazu passende Anträge zurück. Die bestehende Förderung soll dennoch bis 2041 auslaufen. Gerade deshalb wirkt der Eingriff so hart. Der Ausstieg ist politisch bereits eingeplant. Ein abruptes Stop-and-go erhöht trotzdem die Risiken. Es belastet Betrieb und Investitionen. Außerdem wird die behördliche Steuerung schwieriger. Gleichzeitig steigt die Chance weiterer Verfahren mit ähnlicher Wirkung.
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