Ein Streit zwischen den Grünen und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) über die Rechte des Bundestags erreicht das Bundesverfassungsgericht. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über einen von der Grünen-Fraktion gestellten Antrag. Darin geht es um die Abschaffung der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung für Bauernhöfe – die Grünen finden, dass Rainer sie nicht hätte streichen dürfen, ohne das Parlament zu beteiligen. (Az. 2 BvE 15/25)
Die Verordnung wurde 2018 von der damaligen großen Koalition eingeführt. Sie verpflichtete Betriebe ab einer bestimmten Größe, darüber Buch zu führen, wie viele Nährstoffe auf den Hof gelangten – etwa in Form von Dünger oder Futtermitteln für Tiere. Zum anderen mussten sie festhalten, wie viele Nährstoffe den Betrieb wieder verließen – beispielsweise in Form von Gülle.
Hintergrund war ein jahrelanger Streit mit der EU-Kommission, weil in vielen Gegenden in Deutschland das Grundwasser zu stark nitratbelastet ist. 2018 verurteilte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik, weil über Jahre hinweg nicht genug gegen das Problem unternommen worden war. Die Ampelregierung brachte 2023 eine weitere Reform des Düngegesetzes auf den Weg, woraufhin die EU-Kommission ihr Verfahren schließlich einstellte. Allerdings scheiterte dieses Düngegesetz am Widerstand der Bundesländer.

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Nach dem Ende der Ampel und der Neuwahl des Bundestags vereinbarten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag von 2025, die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen. Im Juli hob der frischgebackene Minister Rainer die Verordnung auf. Er begründete sein Vorgehen unter anderem damit, dass es in der Landwirtschaft weniger Bürokratie geben sollte.
„Wir ersetzen dabei nicht Umweltschutz durch Bürokratieabbau, sondern verfolgen beides“, betonte er. Es werde keine negativen Folgen für die Qualität des Grundwassers geben, weil die fachlichen Anforderungen bestehen blieben. Ende April beschloss das Bundeskabinett eine Änderung des Düngegesetzes.
Die Grünen kritisierten das Aus für die Verordnung. „Die Stoffstrombilanz hätte geholfen, die Verursacher aufzuspüren und jene landwirtschaftlichen Betriebe von Auflagen zu befreien, die gewässerschonend düngen“, erklärten sie. Sie wandten sich an das Verfassungsgericht und bemängelten, dass die Verordnung ohne die Beteiligung des Bundestags abgeschafft wurde. Das sei ein „eklatanter Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“.
Die Fraktion argumentiert damit, dass es laut Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass der Verordnung gebe. Eine Änderung oder Aufhebung müsse dem Bundestag vorher zugeleitet werden, damit dieser entscheiden könne, ob er die Änderungen ablehnen oder ändern wolle.
Konkret will die Grünen-Fraktion feststellen lassen, dass Rainer den Bundestag in seinen im Grundgesetz verankerten Selbstentscheidungs-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten verletzte. Ob das tatsächlich passierte, will das Gericht in der mündlichen Verhandlung herausfinden. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet. Es wird meist einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung verkündet.
Verfasser: AFP
Verwendete Quellen: AFP Presseportal
