Deutschland gibt nach und erlaubt Frankreich staatliche Subventionen für Kernkraftwerke im Rahmen einer Reform des EU-Strommarktes. In Luxemburg haben Energieminister eine Einigung erzielt. Diese erlaubt Frankreich, staatliche Unterstützung für seine hauptsächlich staatlichen Atomkraftwerke zu nutzen. Diese Kraftwerke sind für etwa 70 Prozent der französischen Stromproduktion verantwortlich (FT: 17.10.23).
Deutschland gibt nach: Subventionen für französische Kernkraftwerke genehmigt
Die Entscheidung war umstritten. Deutschland, Österreich und Luxemburg sind historisch gegen Kernkraft. Sie befürchteten, dass die Subventionen für französische Kernkraftwerke zu dauerhaft niedrigeren Energiepreisen führen könnten, was der französischen Industrie einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde.
Die neuen EU-Regeln für den Strommarkt erlauben Frankreich die Nutzung von „Contracts for Difference“. Diese Verträge setzen einen Mindestpreis für Stromlieferanten fest und legen eine Obergrenze fest, über die der Staat alle Einnahmen zurückfordern kann.
Die EU-Minister haben monatelang über Strommarkt-Reformen verhandelt. Das Ziel war, bessere Investitionssignale für erneuerbare Energien zu schaffen und die Stromversorgung sicherzustellen. Diese Reformen sollen auch dazu dienen, Preisspitzen zu verhindern.
EU-Strommarkt-Reformen: Antwort auf Energieabhängigkeit und globale Konkurrenz
Die Reformen sind eine Reaktion auf die Abhängigkeit der EU von russischem Gas, insbesondere nach der Invasion der Ukraine durch Russland. Sie sind auch eine Antwort auf die rekordhohen Energiepreise im letzten Jahr. Es wird als entscheidend angesehen, die Preise zu senken, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie weltweit zu erhalten.
Mehrere Minister sehen die Reform auch als Reaktion auf staatliche Subventionen für saubere Energie in den USA und China. Dies soll dazu dienen, im globalen Wettbewerb um energieintensive Industrien wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Einigung muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden und wird dann Gesetz. Es gibt auch Ausnahmen für Länder, die auf Kohlekraft angewiesen sind, wie Polen. Diese Länder können ihre Kohlekraftwerke trotz der Bemühungen der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2028 subventionieren.
Experten warnen jedoch, dass die langen Verhandlungen bereits schädlich für neue Investitionen in saubere Energieprojekte waren. Sie betonen, dass diese Investitionen dringend beschleunigt werden müssen, um die Wurzeln der Energiekrise anzugehen.
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