Mit einer Reihe von Maßnahmen will die neue Bundesregierung den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und die Konjunktur ankurbeln. Der sogenannte Wachstumsbooster, über den am Donnerstag der Bundestag abschließend abstimmt, betrifft vier Bereiche. Ein Überblick:
Investitions-Booster
Hierbei geht es um beschleunigte Abschreibungen, die letztlich die Steuerlast eines Unternehmens senken. Üblicherweise schreiben Firmen ihre neuen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab.
Vorgesehen ist nun die Möglichkeit einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) von 30 Prozent. Firmen können also bereits im Anschaffungsjahr 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen, im zweiten und dritten Jahr sind erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert möglich. Die Maßnahme ist bis Ende 2027 befristet und soll neben der steuerlichen Entlastung Investitionen attraktiver machen.

Senkung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer, also die Steuer auf das Einkommen juristischer Personen wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt derzeit 15 Prozent und soll schrittweise sinken. Geplant ist, dass sie ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt bis 2032 auf dann zehn Prozent abgesenkt wird. Die Gesamtsteuerbelastung für die Firmen soll dann ab 2032 knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen.
Auch für Personengesellschaften gibt es Verbesserungen: Deren Steuer auf einbehaltene Gewinne soll künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.
Elektromobilität bei Unternehmen
Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge sollen gefördert werden. Bereits im Investitionsjahr sollen künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Die Preisgrenze für die besondere steuerliche Förderung soll auf 100.000 Euro angehoben werden, zurzeit beträgt sie 70.000 Euro. Die Maßnahmen sollen für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen Ende Juni dieses Jahres und Ende 2027 neu angeschafft werden.
Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, soll die Forschungszulage ausgebaut werden. So ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben. Das gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030. Die Forschungszulage soll außerdem auf zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten ausgeweitet werden. Die Verfahren sollen bürokratieärmer werden.
Erwartete Entlastungen für Unternehmen
Die Regierung geht für die Jahre von 2025 bis 2029 von Entlastungen für die Firmen im Umfang von gut 48 Milliarden Euro aus. Davon belaufen sich allein die erwarteten Mindereinnahmen für die Länder und Kommunen auf über 30 Milliarden Euro. Sie dringen deshalb auf einen Ausgleich.
AFP