Die Nutzung von Chlor zur Reinigung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven bleibt erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen den Einsatz des Biozids geklagt, da sie Schäden für das nahegelegene Wattenmeer befürchtet. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Genehmigung bestätigt (taz: 20.12.24).
Umweltschützer warnen vor Schäden
Die DUH sieht im Einsatz von chlorhaltigem Abwasser eine Bedrohung für das sensible Ökosystem des Wattenmeers. Dieses Abwasser entsteht bei der Reinigung des schwimmenden LNG-Terminals „Höegh Esperanza“. Uniper, Betreiber des Terminals, setzt aktiviertes Chlor ein, um das Zuwachsen der Seewassersysteme durch Algen und Muscheln zu verhindern.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Umweltschutz (NLWKN) hatte für das Verfahren eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt. Eine kontinuierliche Überwachung habe bisher keine negativen Auswirkungen auf die Jade nachgewiesen, so die Behörde.
Gericht bestätigt Einsatz von Chlor
Nach Ansicht des Gerichts entspricht das Elektrochlorierungsverfahren dem Stand der Technik. Die Richter betonten, dass die von der DUH vorgeschlagene Alternative, ein Biozid-freies Ultraschallverfahren, noch nicht ausreichend erprobt sei. Laut Mitteilung fehle es an einem praktischen Nachweis der Methode.
Beim zweiten LNG-Terminalschiff in Wilhelmshaven wird die Ultraschallmethode aktuell getestet. Diese Erprobungsphase könne jedoch nicht als praktische Bewährung gewertet werden.
Alternativen und Perspektiven
Die DUH hatte gefordert, dass das Terminal auf ein chlorfreies Verfahren umgestellt wird. Sie argumentierte, dass moderne Technologien wie Ultraschall langfristig umweltschonender seien. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass die Eignung solcher Verfahren noch nicht bewiesen sei.
Der Betreiber Uniper hält am bisherigen Verfahren fest und verweist auf die Notwendigkeit, den Betrieb des Terminals störungsfrei sicherzustellen. Kritiker monieren jedoch, dass mögliche Langzeitschäden für das Wattenmeer nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Fortlaufende Überwachung als Sicherheitsmaßnahme
Der NLWKN führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Auswirkungen des chlorhaltigen Abwassers auf die Umwelt zu dokumentieren. Bisher seien keine schädlichen Einflüsse festgestellt worden. Die Behörde sieht im aktuellen Verfahren eine verlässliche Lösung, bis alternative Methoden ausgereift sind.
Obwohl das Gerichtsurteil eindeutig ist, bleibt der Einsatz von Chlor ein umstrittenes Thema. Während Umweltschützer auf technologische Fortschritte hoffen, stellt sich die Industrie weiterhin hinter bewährte Verfahren.
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