Bundesregierung plant neuen Strompreis-Aufschlag zur Finanzierung von Gaskraftwerken

Die Bundesregierung plant eineb zusätzlichen Strompreis-Aufschlag für Verbraucher zur Förderung neuer Gaskraftwerke. Diese Umlage könnte in die bestehende Umlage zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) integriert werden. Über die genaue Höhe der Umlage herrscht noch Unklarheit, jedoch soll sie sich im Bereich einer „kleinen Nachkommastelle“ bewegen. Derartige Umlagen summieren sich allerdings: Bereits jetzt machen Steuern, Abgaben und Umlagen 27 Prozent des Strompreises für Haushalte aus (faz: 08.07.24).


Neuer Strompreis-Aufschlag für Haushalte und Unternehmen zur Rettung der Energieversorgung

Die neue Belastung betrifft sowohl Privat- als auch Gewerbekunden. Ziel ist die Finanzierung von etwa zehn neuen Gaskraftwerken mit einer Leistung von insgesamt 5 Gigawatt (GW). Diese sollen insbesondere dann Strom liefern, wenn erneuerbare Energien nicht ausreichend verfügbar sind, etwa bei Dunkelflauten. Die neuen Anlagen tragen zur Versorgungssicherheit bei und werden daher entsprechend gefördert. Sie fallen unter die europäischen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).

Neuer Strompreis-Aufschlag zur Finanzierung von Gaskraftwerken - weitere  Belastung für Haushalte und Unternehmen
Neuer Strompreis-Aufschlag zur Finanzierung von Gaskraftwerken – weitere Belastung für Haushalte und Unternehmen

Zur Absicherung erneuerbare Energien ist eine Subventionierung von Kraftwerksinvestitionen erlaubt. Die Regierung sieht hierin eine Brücke zu sogenannten Kapazitätsmärkten, in denen neben der gelieferten Kilowattstunde auch die Vergütung bereitgestellter Leistung vorgesehen ist. Diese Mechanismen sollen künftig greifen. Wirtschaftsminister Robert Habeck plant insgesamt 12,5 GW Leistung, die zunächst mit Erdgas und später mit CO₂-neutralem Wasserstoff betrieben werden sollen.

Strompreis-Aufschlag zur milliardenschweren Förderung für neue Gaskraftwerke und Wasserstoffanlagen

Zur Subventionierung der Gaskraftwerke setzt die Regierung auf zwei Säulen. Unter dem EU-Regime 4.1 werden 5 GW in neuen wasserstofffähigen Anlagen ausgeschrieben. Weitere 2 GW sollen durch die Modernisierung bestehender Kraftwerke entstehen. Acht Jahre nach Inbetriebnahme oder Umrüstung müssen diese Turbinen vollständig mit Wasserstoff laufen. Zudem plant das Ministerium 0,5 GW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort ohne Erdgas auskommen.

Die Förderung umfasst sowohl Investitions- als auch Betriebskosten für jährlich bis zu 800 Vollbenutzungsstunden über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Förderung erfolgt über Differenzverträge und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Die zweite Säule besteht aus den genannten 5 GW als Brücke zum Kapazitätsmarkt. Diese Anlagen müssen klimaneutral betrieben werden, wobei keine spezifische Technik vorgeschrieben ist, da die Versorgungssicherheit im Vordergrund steht.


Konsultationsphase und Zukunftspläne

Demnächst beginnt eine öffentliche Konsultationsphase zu den Plänen. Zur Genehmigung beider Säulen führt die Regierung dazu parallel Gespräche mit der EU-Kommission. Insbesondere im zweiten Teil unter Beihilfekapitel 4.8 gibt es noch Hürden. Die Ausschreibungen für die erste Säule mit 7,5 GW sollen bald beginnen. Die Ausschreibungen für die zweite Säule folgen später.

Der Energieversorger ENBW begrüßte die Einigung, sieht aber aufgrund vieler Unklarheiten ein hohes Risiko weiterer Verzögerungen. Ohne Investitionssicherheit sei der Kohleausstieg gefährdet. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das neue Gesetz als „Konjunkturprogramm für fossile Gaskraftwerke“. Der Einsatz von aus Erdgas gewonnenem blauen Wasserstoff sei ein Etikettenschwindel.

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