Bundesrat kritisiert Habecks Heizhammer -„Nicht jeder, der ein Haus hat, ist auch reich“

Im Bundesrat gibt es große Bedenken hinsichtlich Habecks Heizungswende. Der grüne Vizekanzler muss wahrscheinlich Abstriche machen in Bezug auf eine schnelle Erneuerung der Heizungssysteme. Die Mehrheit der Länder bevorzugt eine langsamere und sozialere Vorgehensweise (Tagesspiegel: 12.05.23).


Debatte über Heizungsgesetz stößt im Bundesrat auf Bedenken

Am Freitag überraschte Robert Habeck als Gast im Bundesrat. Ohne Vorankündigung erschien der Bundeswirtschaftsminister zur ersten Debatte über das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das darauf abzielt, dass neue Heizungen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Als grüner Vizekanzler hatte er einen guten Grund, bei den Ländern anwesend zu sein.

Denn das von den Grünen vorangetriebene Projekt stößt nicht nur in der Ampel-Koalition im Bund auf Widerstand, insbesondere von der FDP. Nun droht auch noch Gegenwind von den Ländern. In Anbetracht dessen erschien es Habeck ratsam, selbst das Wort zu ergreifen und nicht allein Wohnungsbauministerin Klara Geywitz (SPD) die Verteidigung des Projekts zu überlassen.

Debatte über Heizungsgesetz stößt im Bundesrat auf Bedenken bezüglich Umsetzungszeitpunkt und finanzieller Belastung
Debatte über Heizungsgesetz stößt im Bundesrat auf Bedenken bezüglich Umsetzungszeitpunkt und finanzieller Belastung
Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Im Bundesrat bestehen erhebliche Bedenken zu wichtigen Aspekten des Gesetzes. Da die verschiedenen Stellungnahmen der einzelnen Ausschüsse im Bundesrat oft keine Mehrheit fanden, wurden diese Bedenken in einem Antrag zusammengefasst, der auf Initiative von Niedersachsen eingebracht wurde. Dem Antrag haben sich auch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Schleswig-Holstein angeschlossen.

Mehrheit der Länder hat wichtige Kritikpunkte zum Heizungsgesetz

Hinter dem Antrag stehen fünf Regierungschefs der SPD sowie der CDU-Ministerpräsident Daniel Günther. Für Habeck sollte es ein Alarmsignal sein, dass alle wesentlichen Kritikpunkte in dem Antrag eine klare Mehrheit erhalten haben.

Die Mehrheit der Länder strebt keinen vollständigen Neustart des Gesetzes an. Dies wurde lediglich von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gefordert, der von einer starken Belastung der Betroffenen sprach. Die Länderkammer kann das Gesetz zwar nicht verhindern, aber es verzögern, den Starttermin gefährden oder es abmildern.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, das es den Ländern ermöglicht, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten. Falls dies geschieht, kann Habeck die von ihm gewünschte Zustimmung des Bundestags und Bundesrats vor den Sommerferien vergessen. In diesem Fall könnte es Herbst oder sogar Winter werden, und somit ist das angestrebte Inkrafttreten des GEG zum 1. Januar 2024 durch den Wirtschaftsminister gefährdet.


Länder fordern Anpassungen beim Heizungsgesetz – Bedenken zu Umsetzungszeitpunkt und finanzieller Belastung

Die Länder greifen genau diesen Punkt auf. In ihrem Antrag wird etwas umständlich darauf hingewiesen, dass es in Bezug auf den angestrebten Zeitpunkt der Umsetzung seitens der Bundesregierung weitere Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere im Hinblick auf Lieferengpässe und die Verfügbarkeit von Ressourcen bei Fachhandwerkern. Dieser Halbsatz ist entscheidend.

Neben Söder äußerte auch Reiner Haseloff, der CDU-Regierungschef in Sachsen-Anhalt, Zweifel daran, dass die Heizungswende so schnell und ohne Einschränkungen umsetzbar ist. Dabei geht es nicht nur um eine mögliche Beschränkung auf neue Gebäude. Eine Mehrheit der Länder ist der Ansicht, dass eine Umsetzung bereits ab 2024 nur dann möglich ist, wenn Förderprogramme den Austausch der Heizungen, über die von Habeck geplante Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten hinaus, sozial abfedern können.

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), brachte es auf den Punkt: „Nicht jeder, der ein Haus hat, ist auch reich.“ Insbesondere auf dem Land würden viele Menschen finanziell überfordert sein, wenn der Heizungstausch erzwungen wird. Habeck deutete an, dass es noch mögliche Änderungen bei der Förderung geben könnte.

Länder fordern im Bundesrat Änderungen bei Ausnahmeregelung

Die Ausnahmeregelung für Hauseigentümer ab 80 Jahren wird von den Ländern als recht willkürlich angesehen (und praktisch gesehen ist die Altersgrenze wahrscheinlich zu hoch) – sie möchten sie senken, entweder auf das Renteneintrittsalter oder durch eine Härtefallklausel. Dadurch würde die Anzahl der betroffenen Häuser jedoch erheblich reduziert.

Darüber hinaus streben die Länder Lösungen an, bei denen einerseits die Anbindung an Fernwärme eine wichtige Rolle spielt und andererseits die Erneuerung der Heizungen durch kommunale Quartierlösungen oder im Rahmen kommunaler Wärmepläne koordiniert wird. Diese Lösungen sind nicht überall vorhanden, und die Einführung dauert in der Regel einige Zeit. Infolgedessen würde die Umrüstungspflicht für einzelne Eigentümer vorerst ausgesetzt werden.

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