Ampelkoalition einigt sich beim Heizungsgesetz – das sind die Änderungen

Es hat lange gedauert, aber am späten Dienstagnachmittag hat die Ampelkoalition endlich eine Einigung erzielt. Die Einigung betrifft grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hauseigentümer können aufatmen, da die Regeln weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Es ist nicht mehr erforderlich, dass jede neu installierte Heizung ab 2024 mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Allerdings müssen Mieter damit rechnen, dass sie eine zusätzliche Modernisierungsumlage zahlen müssen (FAZ: 14.06.23).


Neue Regeln für erneuerbare Energien und Gasheizungen

Das Beschlusspapier der Regierungsfraktionen legt fest, dass die Verpflichtung, 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, erst dann gilt, wenn eine Stadt einen kommunalen Wärmeplan vorlegt. Wenn dies nicht der Fall ist und es zu einem Heizungsausfall kommt, dürfen Eigentümer eine Gasheizung installieren, die auch für die Nutzung von Wasserstoff umrüstbar ist. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Beim Kauf einer Gasheizung müssen Käufer jedoch auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit hingewiesen werden.

Kompromiss im Energiegesetz: Erleichterungen für Hauseigentümer - Ampelkoalition erlaubt Holzheizungen und Wasserstoff als Zukunftslösung
Kompromiss im Energiegesetz: Erleichterungen für Hauseigentümer – Ampelkoalition erlaubt Holzheizungen und Wasserstoff als Zukunftslösung
Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der CO₂-Preis wird fossile Energieträger schrittweise teurer machen. In Neubaugebieten gilt die neue Regelung des GEG wie geplant, und ab Januar 2024 ist der Einsatz erneuerbarer Energieträger zum Heizen verpflichtend. Laut einem Gesetzentwurf von Geywitz müssen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen, wo genau eine Anbindung an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte haben bis 2028 Zeit dafür. Vor allem Eigentümer in ländlicheren Regionen bleiben durch die Änderungen noch länger verschont.

Kompromiss im Energiegesetz: Paradigmenwechsel für mehr Klimaschutz und Erleichterungen für Hauseigentümer

Ursprünglich sah der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung in Neu- und Bestandsbauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Habeck äußerte sich zufrieden über den Kompromiss und betonte, dass der Kern des Gebäudeenergiegesetzes gewahrt bleibt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach von einem Paradigmenwechsel, während die Grünen-Ko-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge von einem Meilenstein für mehr Klimaschutz sprach. Bestandseigentümer erhalten nun mehr Zeit, um Entscheidungen zu treffen. FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, dass keine Eingriffe in Eigentumsrechte erfolgen werden und der Staat zuerst aktiv werden muss, bevor sich rechtlich etwas für die Bürger ändert. Der Immobilienverband ZIA zeigte sich erfreut darüber, dass zunächst ein kommunaler Wärmeplan erforderlich ist, bevor Immobilienbesitzer eingeschränkt werden. Der Energieverband BDEW erklärte, dass die Umsetzung für alle Beteiligten praktikabler wird.


Ampelkoalition erlaubt Holzheizungen und Wasserstoff als Zukunftslösung

Laut dem Beschlusspapier bleibt der Einbau von Holz- und Holzpelletsheizungen „ausnahmslos“ erlaubt, um die Vorgabe von 65 Prozent zu erfüllen. Ursprünglich hätte dies nur in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie möglich sein sollen. Darüber hinaus verpflichtet die Ampelkoalition die Kommunen durch den Gesetzentwurf, einen Zeitplan für die Einführung von Wasserstoff mit Zwischenzielen vorzulegen, um die Umstellung des Gasnetzes zu gewährleisten. Dies dürfte besonders wichtig für die FDP gewesen sein:

Es ist geplant, private und öffentliche Gebäude gleichzubehandeln. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) forderte allerdings Ausnahmen für Krankenhäuser. Diese Forderung stieß auf Kritik von Hauseigentümerverbänden. Es wird allerdings keine Ausnahme mehr für ältere Hauseigentümer geben. Die vorgesehene Ausnahme für Eigentümer ab 80 Jahren will die Ampelkoalition noch einmal überarbeiten.

Mieter aufgepasst: Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz könnten zu zusätzlichen Kosten führen

Es ist noch unklar, was die Einigung für Mieter bedeutet. Die Parteien versprechen, dass Mieter nicht übermäßig belastet werden sollen. Allerdings wird in dem Papier auch eine zusätzliche Modernisierungsumlage angekündigt. Dadurch können Eigentümer die Kosten für energieeffiziente Maßnahmen wie den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung auf die Mieter umlegen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Eigentümer staatliche Fördermittel erhalten und die Mieter finanziell von den Maßnahmen profitieren.

Der Streit um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zog sich in der Ampelkoalition über mehrere Wochen hin. Die FDP forderte Änderungen und fügte eine Protokollnotiz zum Kabinettsbeschluss hinzu. Zuerst verhandelten die stellvertretenden Fraktionschefs, dann die Fraktionschefs selbst. Als sie am Dienstag keine Einigung erzielen konnten, wurden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Robert Habeck und Christian Lindner von der FDP, der auch Finanzminister ist, in die Gespräche einbezogen.

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