Albtraum: Tesla Fahrer soll bei Leasingrückgabe fast 14.000 Euro für Produktionsmangel zahlen

Für einen treuen Tesla-Fahrer wurde die Rückgabe seines Leasingfahrzeugs zum teuren Albtraum. Sein Tesla Model 3 Performance, das er 2020 in Empfang nahm, bereitete ihm vier Jahre lang keine größeren Probleme. Doch als er das Fahrzeug im Juli 2024 an den Leasinggeber Santander zurückgab, erwartete ihn eine böse Überraschung. Der TÜV Süd entdeckte eine poröse und rissige Wagenheberaufnahme der auf einen Produktionsmangel zurückzuführen ist. Schlimmer noch, das Gutachten stellte fest, dass das Akkugehäuse ausgetauscht werden müsse, was einen Kostenpunkt von 13.700 Euro mit sich bringt (efahrer: 28.07.24).


Gefährlicher Produktionsmangel bei Tesla Model 3: Mehrere Fälle aufgedeckt – Was Fahrer jetzt wissen müssen

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Bereits 2022 berichtete EFAHRER.com über ähnliche Vorfälle, bei denen Tesla die Schäden jedoch nur oberflächlich ausbesserte. Das US-Unternehmen wiegelte ab und bezeichnete die Schäden als minimal. Doch diese Beschädigungen haben es in sich. Besonders im Winter kann durch die defekten Wagenheberaufnahmen Nässe in den Bereich des Akkus eindringen, was potenziell gefährlich ist. Fraglich bleibt auch, ob das Model 3 überhaupt gefahrlos auf eine Hebebühne gehoben werden kann. Ein Gerichtsurteil verdeutlicht, dass das Fahrzeug trotz der Schäden problemlos fahren kann, ein Werkstattbesuch jedoch riskant ist. Bei einem Unfall könnten Rettungskräfte das Auto nicht gefahrlos anheben.

Ärger bei Leasing-Rückgabe von Tesla Model 3: Produktionsmangel an Wagenheberaufnahme sorgen für hohe Reparaturkosten
Ärger bei Leasing-Rückgabe von Tesla Model 3: Produktionsmangel an Wagenheberaufnahme sorgen für hohe Reparaturkosten
Bild: KI-generiert

Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner bestätigte, dass „viele neue Fälle zum Thema Wagenheberaufnahmen“ aufgetreten sind, vor allem bei Leasingrückläufern. Dabei tritt der TÜV Süd besonders häufig als Gutachter auf. Ein weiteres Gutachten eines ähnlichen Falls, das ebenfalls vom TÜV Süd stammt, liegt EFAHRER vor. Ob ein Akkutausch tatsächlich notwendig ist, lässt sich nur durch Gegengutachten anderer Prüfinstitute klären.

Schweigen bei Tesla: Versteckter Produktionsmangel könnten Fahrer teuer zu stehen kommen

Trotz der aufkommenden Kritik schweigt Tesla weiterhin zu diesen Vorwürfen. Eine offizielle Stellungnahme blieb bisher aus. In einem Fall von 2021 vermerkte das Unternehmen jedoch auf einer Rechnung: „Der Werksprozess wurde am 26. April 2021 verbessert.“ Anwalt Lindner deutet dies als indirektes Eingeständnis eines Serienproblems. Die Vermutung liegt nahe, dass viele Fahrzeuge mit diesen Schäden auf den Straßen unterwegs sind. Besonders problematisch wird es 2024, wenn die Leasingrückgaben zahlreicher betroffener Modelle anstehen. Es ist absehbar, dass Tesla hohe Kosten für die nachträgliche Ausbesserung verlangen könnte, für die die Fahrer nicht verantwortlich sind.

Im Rechtsstreit von 2021 musste Tesla die Fehler erst nach langer Diskussion und anschließender Klage kostenfrei beheben. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das Unternehmen solche Mängel künftig erneut kostenlos beheben wird.


Tesla-Leasing: So schützen Sie sich vor versteckten Produktionsmängeln und hohen Kosten

Betroffen sind insbesondere Kunden, die ihr Model 3 in den Jahren 2020 und 2021 geleast haben und deren Fahrzeuge aus der US-Produktion stammen. Für diese Kunden hat Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner einige Ratschläge. Zunächst sollten Betroffene die Forderungen des Leasinggebers anfechten und sowohl den Preis als auch den Zahlungsgrund bestreiten. Zudem ist es wichtig, den Schaden und den Schriftverkehr genau zu dokumentieren.

Dr. Lindner rät, den Leasinggeber darauf hinzuweisen, dass der Schaden an den Wagenheberaufnahmen bereits ab Werk vorhanden war. Denn kaum ein Leasingnehmer untersucht bei der Übergabe den Unterboden seines Neuwagens. Der Anwalt ist der Meinung, dass Leasingnehmer nicht für verdeckte Schäden haften sollten, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Zudem könne der Leasinggeber einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Tesla Germany GmbH geltend machen.

Abschließend empfiehlt Lindner betroffenen Tesla-Fahrern mit Rechtsschutzversicherung, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen, um unberechtigte Nachteile wie Schufa-Einträge zu vermeiden. Für zukünftige Leasingkunden gilt: Bei der Fahrzeugübergabe sollte das Auto, besonders der Unterboden, genau inspiziert werden. Auch wenn das Problem mittlerweile behoben scheint, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen ebenfalls wertvoll sein.

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