Ende Juni 2026 verschärft ein Freshfields-Gutachten im Auftrag von Enpal den Streit über das Gebäudemodernisierungsgesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Die Kanzlei hält den Entwurf für verfassungswidrig, weil die 65-Prozent-Regel fallen soll und neue öl- und gasbetriebene Heizungen weiter möglich bleiben. Außerdem setzt die Regierung auf eine Bio-Treppe für klimaneutrale Brennstoffe. Der Konflikt betrifft deshalb Eigentümer, Mieter, Heizungsbetriebe, Energieversorger und Kommunen. Bleibt der Entwurf des Heizungsgesetzes unverändert, drohen neue Verfahren und längere Unsicherheit bei Investitionen in Gebäude und Wärme.
Warum das Gesetz laut Gutachten verfassungswidrig sein soll
Die Bundesregierung will das bisherige Gebäudeenergiegesetz deutlich umbauen. Dabei entfällt die pauschale Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu betreiben. Eigentümer sollen deshalb wieder breiter zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridtechnik, Biomasse, Gas und Öl wählen können. Die Union begründet diesen Kurs mit mehr Eigenverantwortung und weniger Zwang im Heizungskeller.

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Für neue fossile Heizungen gilt jedoch eine andere Vorgabe. Ab 2029 müssen sie mindestens zehn Prozent klimaneutrale Brennstoffe nutzen. Danach steigen die Quoten auf 15 Prozent im Jahr 2030, 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent im Jahr 2040. Außerdem sollen Gas- und Heizöllieferanten selbst mehr klimafreundliche Produkte in den Markt bringen. Damit verlagert die Reform einen Teil des Klimaschutzes vom Heizgerät auf den Brennstoffmarkt.
Bio-Treppe ersetzt klare Vorgabe
Freshfields hält diesen Rückbau deshalb für verfassungswidrig. Die Kanzlei verweist auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Danach muss der Staat den Weg zur Klimaneutralität rechtzeitig und nachvollziehbar anlegen. Der zentrale Vorwurf lautet, dass zu viele Einsparungen in spätere Jahre verschoben werden. Das trifft besonders den Gebäudesektor, weil Heizungen jahrzehntelang laufen.
Auch die EU-Gebäuderichtlinie spielt eine wichtige Rolle. Sie führt Nullemissionsgebäude als Standard ein. Öffentliche Neubauten müssen diesen Standard ab 2028 erfüllen. Für private Neubauten gilt die Vorgabe ab 2030. Freshfields zweifelt deshalb daran, dass eine Abschwächung bereits geltender deutscher Regeln zum europäischen Pfad passt.
Ministerium weist die Kritik zurück
Das Wirtschaftsministerium weist den Vorwurf jedoch zurück. Eine Sprecherin erklärte: „Die Bundesregierung hat die Verfassungskonformität geprüft.“ Außerdem verweist das Ministerium auf mehrere Instrumente für die Klimaziele. Dazu zählen Fernwärme, Abwärme, Geothermie, Flusswärmepumpen und Förderprogramme. Reiche verteidigte den politischen Kern mit dem Satz: „Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologieoffenheit.“
Die Anhörung im Bundestag zeigte jedoch, dass die Probleme breiter liegen. Sachverständige kritisierten Bürokratie, soziale Folgen, mangelnde Praxistauglichkeit und verfassungsrechtliche Bedenken. Haus und Grund begrüßte zwar den Wegfall der 65-Prozent-Regel. Der Verband warnte aber zugleich vor neuen Nachweisen und Rechtsunsicherheit durch die Bio-Treppe. Auch Heizungsindustrie und kommunale Versorger verlangen einfache Regeln, weil Infrastrukturplanung viele Jahre bindet.
Eigentümer brauchen verlässliche Regeln
Ob der Entwurf am Ende verfassungswidrig ist, entscheidet nicht ein Gutachten. Politisch erhöht die Bewertung jedoch den Druck auf die Koalition. Denn Eigentümer treffen Heizungsentscheidungen nicht für eine Wahlperiode. Sie investieren für Jahrzehnte und müssen Brennstoffpreise, CO2-Kosten und Mietregeln einkalkulieren.
Für Mieter kann die Reform ebenfalls teuer werden. Vermieter sollen sich zwar an bestimmten Mehrkosten beteiligen. Dennoch bleibt offen, wie teuer Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff künftig verfügbar sind. Genau diese Unsicherheit schwächt den Kern des Gesetzes. Es soll Planung vereinfachen, schafft aber neue Streitpunkte für Gerichte, Haushalte und Betriebe.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Frankfurter Rundschau (29.06.26) – t-online (26.06.26) – Tagesschau (22.06.26) – Der Westen (29.06.26)
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