Kanzleramt verweigert Auskunft zu Warnung von Geheimdiensten vor Nord-Stream-Anschlag

Berlin, Juli 2026: Das Kanzleramt verweigert eine klare Antwort zu einer möglichen Warnung vor dem Nord-Stream-Anschlag. Die AfD-Abgeordnete Anna Rathert fragte, ob ausländische Geheimdienste den damaligen Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt vor der Sprengung informiert hatten. Außerdem wollte sie wissen, weshalb Deutschland danach keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die Pipelines veranlasste. Die Bundesregierung antwortet weder öffentlich noch eingestuft und hinterlegt auch keine Angaben in der Geheimschutzstelle des Bundestages. Deshalb können Abgeordnete nicht prüfen, ob eine Warnung vorlag und wie Berlin damit umging. Am 26. September 2022 zerstörten Explosionen nahe Bornholm drei von vier Leitungssträngen.


Kanzleramt verweigert auch vertrauliche Kontrolle

Das Schreiben trägt die Unterschrift des damaligen Kanzleramtschefs Thorsten Frei. Das Kanzleramt beruft sich auf das Staatswohl und auf den Schutz der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten. Außerdem könne bereits eine Mitteilung an einen kleinen Empfängerkreis Rückschlüsse auf Quellen und Erkenntnisstände ermöglichen. Die Verweigerung sei „weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen“.

Das Kanzleramt verweigert die Auskunft, ob ausländische Geheimdienste Deutschland vor dem Nord-Stream-Anschlag warnten
Bild: Shutterstock

Diese Begründung schützt die Regierung vor einer eindeutigen Festlegung. Ein schlichtes Nein könnte zwar ebenfalls einen geheimdienstlichen Erkenntnisstand offenbaren. Dennoch erklärt das Kanzleramt nicht, weshalb auch Angaben zum eigenen Handeln geheim bleiben müssen. Berlin könnte mitteilen, ob Behörden zusätzliche Überwachung, Marinepräsenz oder andere Vorsorge prüften, ohne einen Partnerdienst zu benennen. Gerade die vollständige Verweigerung macht deshalb eine unabhängige Kontrolle notwendig. Sie beweist jedoch nicht, dass Deutschland tatsächlich gewarnt wurde.

Berichte beschreiben Warnkette über MIVD und CIA

Medienberichte beschreiben seit 2023 eine mögliche Warnkette aus den Niederlanden über die USA nach Deutschland. Demnach erhielt der niederländische Militärgeheimdienst MIVD Hinweise auf einen ukrainischen Plan und informierte die CIA. Außerdem soll der US-Dienst deutsche und weitere europäische Stellen im Juni 2022 unterrichtet haben. Cicero berichtete 2026, die Information habe über den BND auch Wolfgang Schmidt erreicht. Schmidt soll den Hinweis als „Räuberpistole“ abgetan haben. Eine amtliche Bestätigung dieser Darstellung liegt jedoch weiterhin nicht vor.

Die strafrechtliche Aufarbeitung hat inzwischen einen konkreteren Stand. Die Bundesanwaltschaft erhob am 30. Juni 2026 Anklage gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. Sie wirft ihm eine führende Rolle bei der Sprengung und ein Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte vor. Nach der Anklage handelten ukrainische Militärangehörige im Auftrag staatlicher Stellen und nutzten eine gecharterte Segeljacht. Das Gericht muss diese Vorwürfe jedoch erst prüfen. Außerdem beantwortet die Anklage nicht, welche Informationen deutsche Behörden vor dem Anschlag besaßen.


Parlament kann Regierungshandeln nur begrenzt prüfen

Der Bundestag verfügt bislang über keinen Untersuchungsausschuss mit umfassenden Akten- und Zeugenrechten. Einen Antrag der AfD lehnten die übrigen Fraktionen am 21. Mai 2026 in erster Beratung ab. Der Bundestag überwies ihn jedoch zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss. Damit bleibt die politische Aufarbeitung enger begrenzt als die strafrechtliche Ermittlung. Gerade mögliche Vorwarnungen und damalige Schutzentscheidungen lassen sich so nur unvollständig kontrollieren.

Das Kanzleramt darf Quellen, Methoden und ausländische Partner schützen. Dieser Schutz darf jedoch nicht automatisch jedes Regierungshandeln der parlamentarischen Prüfung entziehen. Die Auskunftsverweigerung ist kein Beleg für eine Warnung. Sie nimmt der Öffentlichkeit aber auch die Möglichkeit, ein klares Dementi zu bewerten. Je umfassender Berlin schweigt, desto dringlicher wird eine kontrollierte Offenlegung gegenüber befugten Abgeordneten. Entscheidend bleibt deshalb nicht nur, wer die Pipelines sprengte, sondern auch, was die Bundesregierung vorher wusste und danach tat.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Berliner Zeitung (24.07.26)INSA (25.07.26) – Statement (25.07.26)Big News Network (25.07.26)Ostdeutsche Allgemeine (24.07.26)Generalbundesanwalt (02.07.26)

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