EU-Verpackungsverordnung in Kraft – Brüssel will Fehlkonstruktion schon wieder korrigieren

Seit dem 12. August gelten in der Europäischen Union wesentliche Teile der neuen Verpackungsverordnung PPWR. Sie soll Verpackungsmüll reduzieren und den Binnenmarkt vereinheitlichen, doch gerade kleine Händler geraten durch zusätzliche Pflichten beim EU-Versand in Schwierigkeiten. Je nach Fall müssen sie nationale Registrierungs- und Entsorgungsvorgaben erfüllen und zusätzlich einen Bevollmächtigten im Zielland benennen. Dadurch entstehen Fixkosten, die sich bei wenigen Sendungen kaum rechnen. Erste kleinere Unternehmen schränken deshalb ihren Auslandsversand ein. Besonders bemerkenswert ist jedoch, dass die EU-Kommission eine zentrale Vorschrift selbst wieder aussetzen will und Behörden vorerst zu einem milden Vollzug rät.


Verpackungsverordnung soll vereinfachen – schafft aber neue Hürden

Das Ziel der Regelung klingt zunächst nachvollziehbar. In der EU fallen pro Einwohner jährlich rund 178 Kilogramm Verpackungsmüll an, während Deutschland sogar auf etwa 215 Kilogramm kommt. Deshalb sollen Verpackungen reduziert, besser recycelt und häufiger wiederverwendet werden. Gleichzeitig versprach Brüssel jedoch auch mehr Einheitlichkeit für Unternehmen. Gerade dieses Versprechen gerät nun schon beim Start ins Wanken.

Die Verpackungsverordnung überfordert kleine Händler mit neuen Pflichten. Brüssel will zentrale Vorgaben deshalb schon wieder aussetzen
Die Verpackungsverordnung überfordert kleine Händler mit neuen Pflichten. Brüssel will zentrale Vorgaben deshalb schon wieder aussetzen
Bild: Shutterstock

Denn ein einziges europäisches Verpackungsregister gibt es weiterhin nicht. Händler müssen deshalb je nach Zielland unterschiedliche nationale Systeme beachten. Zusätzlich verlangt Artikel 45 Absatz 3 unter bestimmten Voraussetzungen einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung. Der Händlerbund nennt dafür Kosten von mehreren hundert Euro pro Land und Jahr. Für große Plattformen ist das beherrschbar, während kleine Händler solche Fixkosten deutlich stärker spüren.

Kleine Händler ziehen sich bereits aus EU-Märkten zurück

Die Folgen zeigen sich inzwischen in der Praxis. Kleine Buchhändler, Imker, Brauereien und spezialisierte Online-Shops prüfen, ob sich einzelne EU-Märkte noch lohnen. Deshalb stoppen erste Betriebe Lieferungen in bestimmte Länder oder beschränken sich ganz auf Deutschland. Die Honigmanufaktur Eggers aus Niedersachsen gehört zu den Unternehmen, die ihren EU-Versand vorerst eingestellt haben. Für Verbraucher schrumpft damit zugleich das Angebot kleiner ausländischer Anbieter.

Besonders brisant ist jedoch, dass die Verpackungsverordnung noch nicht vollständig anwendbar war, als die Kommission bereits eine zentrale Pflicht zurückdrehen wollte. Schon am 10. Dezember 2025 schlug Brüssel vor, Artikel 45 Absatz 3 bis Anfang 2035 auszusetzen. Die Kommission begründete das unter anderem mit unnötigem Verwaltungsaufwand im grenzüberschreitenden Handel. Damit erkannte sie Monate vor dem Start, dass ein Teil der eigenen Regulierung den Binnenmarkt eher behindern als vereinfachen kann.


Brüssel erkennt den Fehler – doch die Vorschrift gilt weiter

Die Korrektur kam trotzdem nicht rechtzeitig zustande. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen einer Änderung zustimmen, deshalb gilt die betreffende Regel zunächst weiter. Noch unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn bekräftigte die Kommission öffentlich ihren Wunsch nach einer Aussetzung. Unternehmen sollen sich also an eine Vorschrift halten, deren Urheber sie selbst bereits für reformbedürftig halten. Eine sauber vorbereitete Regulierung sieht anders aus.

Noch widersprüchlicher wird die Lage beim Vollzug. Nach Angaben des Händlerbunds empfiehlt die Kommission den nationalen Behörden, Verstöße zunächst nicht mit Sanktionen zu ahnden. Stattdessen sollen Verwarnungen im Vordergrund stehen. Damit entsteht eine bemerkenswerte Konstellation: Das Recht gilt, doch Brüssel möchte zentrale Teile möglichst schnell wieder entschärfen. Für Unternehmen schafft das keine Rechtssicherheit, sondern zusätzliche Unsicherheit.

Verpackungsverordnung startet mit eingebautem Reparaturbedarf

Auch der Handelsverband Deutschland kritisiert die Umsetzung ungewöhnlich scharf. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte: „Die Unternehmen dürfen nicht die Leidtragenden einer von der EU-Kommission vermurksten Verordnung sein.“ Zudem beklagt der Verband ungeklärte Zuständigkeiten und offene Pflichten. Wenn selbst Leitlinien und mehrfach überarbeitete FAQ keine eindeutige Anwendung ermöglichen, liegt das Problem nicht nur bei den Unternehmen.

Die Verpackungsverordnung sollte Bürokratie vereinheitlichen und den europäischen Handel erleichtern. Stattdessen startet sie mit Zusatzkosten, nationalen Sonderwegen und einer zentralen Pflicht, die Brüssel bereits wieder aussetzen will. Kleine Händler reagieren deshalb mit Rückzug aus einzelnen Märkten, während Verbraucher weniger Auswahl bekommen können. Der Vorgang zeigt vor allem eines: Eine Regulierung, die unmittelbar nach ihrem Start repariert werden muss, war offenkundig nicht ausgereift.

Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: Welt (13.08.26)Händlerbund (12.08.26)Europäische Kommission (11.08.26)Handelsverband Deutschland (11.08.26)

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