Berlin – Gleich zwei politische Initiativen sollten die Steuerfreiheit beim Immobilienverkauf abschaffen. Die Grünen im Bundestag und der Finanzausschuss des Bundesrats wollten Gewinne aus vermieteten Immobilien künftig unabhängig von der Besitzdauer besteuern. Selbst wer ein Mietshaus 30 oder 40 Jahre besitzt, hätte beim Verkauf Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen müssen. Besonders brisant war der Vorschlag, auch bereits entstandene Wertsteigerungen zu erfassen. Damit hätten Eigentümern erhebliche zusätzliche Steuerzahlungen gedroht. Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen ab. Acht Tage später scheiterte auch die entsprechende Ausschussempfehlung im Bundesrat.ertsteigerungen zu erfassen. Damit hätten Eigentümer erhebliche zusätzliche Steuerzahlungen gedroht. Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen ab. Acht Tage später scheiterte auch die Ausschussempfehlung im Bundesrat.

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Immobilienverkauf sollte dauerhaft besteuert werden
Bislang bleiben Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener, vermieteter Immobilien nach mehr als zehn Jahren grundsätzlich steuerfrei. Diese Regelung wollten die Befürworter jedoch abschaffen. Künftig sollte jeder steuerpflichtige Veräußerungsgewinn dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Dabei hätte es keine Rolle gespielt, ob ein Eigentümer seine Immobilie elf oder vierzig Jahre besaß.
Als Begründung diente die unterschiedliche Besteuerung von Immobilien und Wertpapieren. Gewinne aus Aktien und Fonds unterliegen grundsätzlich auch nach langer Haltedauer einer Steuerpflicht. Deshalb sollten Immobilien ihre bisherige Sonderstellung verlieren. Der Vorschlag hätte allerdings nicht nur kurzfristige Spekulanten getroffen, sondern auch langfristige private Vermieter und Eigentümer mit Immobilien zur Altersvorsorge.
Auch frühere Wertsteigerungen sollten steuerpflichtig werden
Besonders weitreichend war die geplante Übergangsregelung des Bundesratsausschusses. Eigentümer sollten ihre Steuerfreiheit nur behalten, wenn die Zehnjahresfrist bei Verkündung des Gesetzes bereits abgelaufen war. Wer seine Immobilie erst neun Jahre besaß, hätte diesen Steuervorteil dagegen dauerhaft verlieren können. Damit wären bestehende Investitionen nachträglich von erheblich höheren Steuern betroffen gewesen.
Auch Wertsteigerungen aus der Zeit vor der Gesetzesänderung sollten grundsätzlich in die Besteuerung einfließen. Bei einem steuerpflichtigen Gewinn von 200.000 Euro und einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent wären rechnerisch 80.000 Euro fällig geworden. Nach geltendem Recht kann derselbe Gewinn nach Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei bleiben. Die Neuregelung hätte damit einen erheblichen Teil langfristig aufgebauter Immobilienwerte beim Verkauf zusätzlich belastet.
Private Altersvorsorge sollte stärker belastet werden
Viele Eigentümer nutzen Mietwohnungen als langfristige Altersvorsorge. Die geplante Steuerpflicht hätte deshalb auch Menschen getroffen, die über Jahrzehnte Kredite tilgen und Gebäude instand halten. Zusätzlich hätten höhere Steuern beim Verkauf die Rendite privater Immobilieninvestitionen verringert. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein kritisierte den Vorstoß daher als „Strafsteuer“ auf die Altersvorsorge.
Auch selbstgenutzte Immobilien wären von strengeren Regeln betroffen gewesen. Der Finanzausschuss wollte die erforderliche Eigennutzung grundsätzlich auf 36 zusammenhängende Monate festlegen. Bisher genügt unter bestimmten Voraussetzungen ein wesentlich kürzerer Zeitraum über drei Kalenderjahre. Damit hätte der Vorschlag auch Eigentümer betroffen, die ihre selbstgenutzte Wohnung nach relativ kurzer Zeit verkaufen.
Zwei politische Vorstöße innerhalb von acht Tagen gescheitert
Am 8. Oktober lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der Grünen mit 446 Gegenstimmen bei 131 Ja-Stimmen ab. CDU/CSU, SPD und AfD votierten dagegen, während Grüne und Linke ihn überwiegend unterstützten. Damit scheiterte der erste Versuch, die Steuerfreiheit langfristiger privater Immobilienverkäufe abzuschaffen.
Am 16. Oktober folgte die Entscheidung im Bundesrat. Die Länderkammer übernahm die Empfehlung ihres Finanzausschusses zur Abschaffung der Zehnjahresfrist nicht. Somit bleiben Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach Ablauf der gesetzlichen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei. Die beiden Initiativen zeigen jedoch, dass die dauerhafte Besteuerung langfristig aufgebauter Immobilienwerte bereits Gegenstand konkreter Gesetzesvorschläge war.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: AD HOC News (17.10.26) – t-online (15.10.26) – Alsterwert (14.10.26) – Deutscher Bundestag (08.10.26) – PSP (07.10.26)
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