Die Schweizer Energiepolitik unterstützt den Ausbau der Windkraft mit erheblichen staatlichen Subventionen, während neue Atomkraftwerke bislang verboten sind. Die ETH-Professorin Annalisa Manera kritisiert diese Ungleichbehandlung der Kernenergie und stellt die üblichen Kostenvergleiche infrage. Ihre Kritik erhält im Oktober 2026 neue Bedeutung, denn die Schweiz streitet erneut über den Bau von Kernkraftwerken. Am 6. Oktober reichte ein Bündnis mehr als 131.800 Unterschriften gegen die Aufhebung des Neubauverbots ein. Damit droht die politische Blockade einer Technologie, die auch im Winter zuverlässig Strom liefern kann. Gleichzeitig müssen Steuerzahler und Stromkunden den staatlich geförderten Ausbau wetterabhängiger Energiequellen finanzieren.

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Kernkraftwerke ohne Subventionen – Windkraft erhält bis zu 60 Prozent der Investitionen
Die Ungleichbehandlung wird beim Blick auf die Schweizer Förderpolitik besonders deutlich. Für neue Windenergieanlagen erlaubt das Energiegesetz Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Baukosten. Zusätzlich können Projektentwickler Zuschüsse von bis zu 40 Prozent ihrer anrechenbaren Planungskosten erhalten. Alternativ zum Investitionsbeitrag steht die gleitende Marktprämie zur Verfügung. Für neue Kernkraftwerke existiert dagegen kein vergleichbares Förderprogramm.
Die ETH-Professorin Annalisa Manera kritisiert diese unterschiedlichen Voraussetzungen mit einer bemerkenswerten Aussage: «Würde man ein AKW so stark subventionieren wie Windräder, könnte man es fast gratis bauen». Ihre Aussage verdeutlicht, wie stark staatliche Zahlungen die Wirtschaftlichkeit eines Kraftwerks aus Sicht des Betreibers verändern können. Allerdings verschwinden die Investitionskosten dadurch nicht, sondern werden auf die öffentliche Hand verlagert. Gerade deshalb muss die Politik erklären, weshalb sie eine Technologie finanziell unterstützt und einer anderen vergleichbare Fördermöglichkeiten verweigert.
Staatliche Förderung beeinflusst, welche Kraftwerke überhaupt gebaut werden
Die unterschiedlichen Regeln bestimmen bereits vor dem ersten Spatenstich die Investitionsbedingungen. Windkraftprojekte können erhebliche staatliche Unterstützung einplanen, während Investoren neuer Kernkraftwerke hohe Baukosten und Finanzierungsrisiken berücksichtigen müssen. Deshalb entscheidet nicht allein die technische Leistungsfähigkeit einer Anlage über ihre wirtschaftlichen Chancen. Auch politische Förderentscheidungen beeinflussen, welche Projekte Investoren überhaupt verfolgen.
Diese Ungleichbehandlung erschwert zudem einen aussagekräftigen Vergleich verschiedener Stromerzeugungstechnologien. Ein subventionierter Windpark erscheint für seinen Betreiber wirtschaftlich attraktiver, weil der Staat einen Teil seiner Kosten übernimmt. Ein Kernkraftwerk muss dagegen ohne entsprechende Unterstützung höhere Investitionen privat finanzieren. Allerdings würde eine Gleichbehandlung nicht automatisch beweisen, dass neue Reaktoren günstiger als Windkraftwerke wären. Dafür müssten sämtliche Kosten, Förderungen und erzeugten Strommengen über die jeweilige Lebensdauer verglichen werden.
Kernenergie liefert auch dann Strom, wenn Wind und Sonne ausfallen
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in der Verfügbarkeit der Stromproduktion. Kernkraftwerke erzeugen weitgehend unabhängig vom Wetter Elektrizität und können über lange Zeiträume hohe Leistungen bereitstellen. Windkraftanlagen liefern dagegen nur dann Strom, wenn die Windverhältnisse ausreichend sind. Deshalb benötigt ein Stromsystem mit wachsendem Anteil wetterabhängiger Erzeugung zusätzliche Flexibilität, Reserven und gegebenenfalls Speicher.
Diese Anforderungen verursachen weitere Kosten, die beim Vergleich einzelner Kraftwerke leicht aus dem Blick geraten. Speicher müssen finanziert, Stromnetze angepasst und längere Erzeugungslücken überbrückt werden. Zwar brauchen auch Kernkraftwerke Wartungsreserven und Vorsorge gegen ungeplante Ausfälle. Allerdings stellt ihre planbare Stromerzeugung einen anderen Systemwert bereit als eine vom Wetter abhängige Einspeisung. Ein fairer Kostenvergleich muss deshalb die gesamte Stromversorgung betrachten und darf nicht bei den Erzeugungskosten einzelner Anlagen enden.
Trotz Milliarden an Subventionen bleibt die Versorgungssicherheit eine Herausforderung
Die Schweizer Elektrizitätskommission meldete Anfang Oktober einen Füllstand der Speicherseen von nur 74 Prozent. Gleichzeitig waren die nordwesteuropäischen Gasspeicher lediglich zu 66 Prozent gefüllt. Zwar bewertet die Behörde die aktuelle Versorgungssicherheit als gewährleistet, doch für den Winter bleiben Preisrisiken und Importabhängigkeiten bestehen. Damit wird deutlich, dass der Ausbau geförderter Erzeugungsanlagen allein keine jederzeit gesicherte Stromversorgung garantiert.
Dennoch will ein breites politisches Bündnis verhindern, dass die Schweiz neue Kernkraftwerke überhaupt wieder zulässt. Die Gegner verweisen auf Baukosten, Entsorgungsprobleme und Sicherheitsrisiken. Diese Einwände verlangen eine sachliche Prüfung, rechtfertigen aber nicht automatisch unterschiedliche wirtschaftliche Maßstäbe. Auch neue Reaktoren wären nach einer ETH-Studie bei heutigen europäischen Baukosten vielfach nicht wettbewerbsfähig. Gerade deshalb muss die Politik sämtliche Technologien nach einheitlichen Kriterien bewerten, statt einzelne Erzeugungsformen durch Subventionen zu bevorzugen.
Eine Energiepolitik mit zweierlei Maß belastet letztlich die Stromkunden
Die Kritik von Manera trifft damit einen grundlegenden Widerspruch der staatlichen Energiepolitik. Einerseits erleichtert der Staat Investitionen in Windkraft mit erheblichen Zuschüssen und Marktprämien. Andererseits fehlen für neue Kernkraftwerke vergleichbare Förderbedingungen, obwohl bestehende Reaktoren einen wichtigen Teil der Schweizer Stromversorgung sichern. Wer unter diesen Voraussetzungen allein die Wirtschaftlichkeit der Kernenergie kritisiert, blendet einen entscheidenden politischen Einflussfaktor aus.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Technologie der Staat bevorzugt, sondern welche Kombination dauerhaft zuverlässig und bezahlbar Strom liefert. Dazu gehören sämtliche Investitionen, Finanzierungskosten, Netzverstärkungen, Speicher, Reserven und Entsorgungskosten. Eine Förderung muss ihren gesamtwirtschaftlichen Nutzen nachweisen und darf nicht lediglich Kosten vom Betreiber auf die Allgemeinheit verschieben. Solange die Politik unterschiedliche Maßstäbe anlegt, bleibt der Wettbewerb zwischen Windkraft und Kernenergie politisch verzerrt. Die finanziellen Folgen tragen am Ende Steuerzahler und Stromkunden.
Verfasser: Blackout News
Verwendete Quellen: SRF (06.10.26) – Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom (06.10.26) – LaRegione (22.09.26) – Tagesanzeiger (13.07.25)
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