Schornsteinfeger sollen Heizungsverbot überprüfen und Verstöße melden

Ab 2024 sollen neue Regeln für Gas- und Ölheizungen gelten. Ab dann müssten neue Heizungsanlagen klimafreundlich sein und mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Das soll auch kontrolliert werden. Dabei geht es um hunderttausende Heizungen im Jahr. Im schlimmsten Fall droht eine hohe Strafe (Berliner-Zeitung: 14.04.23).


Schornsteinfeger sollen Verstöße gegen Verbot von Öl- und Gasheizungen überprüfen

Mit der Umsetzung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 sollen in Deutschland strenge Vorschriften für Heizungsanlagen gelten. Im Falle eines Ausfalls und einer nicht mehr möglichen Reparatur einer Heizung, muss diese durch ein umweltfreundliches Gerät ersetzt werden, vorzugsweise eine Wärmepumpe. Die Kontrolle dieser Regelungen soll von Schornsteinfegern durchgeführt werden.

Schornsteinfeger sollen Verstöße gegen Verbot von Öl- und Gasheizungen überprüfen. Viele offene Fragen und Unsicherheiten
Schornsteinfeger sollen Verstöße gegen Verbot von Öl- und Gasheizungen überprüfen. Viele offene Fragen und Unsicherheiten
Bild: Belkle, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Schornsteinfeger würden dann nicht nur die Heizungsanlagen überprüfen, sondern auch das Alter der Besitzer überprüfen müssen, da Personen über 80 Jahren weiterhin alte Heizungen nutzen dürfen. Es bleibt abzuwarten, ob dies mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, betont, dass Schornsteinfeger technische Anlagen prüfen und nicht Menschen. Daher sind sie nicht wirklich begeistert von dieser zusätzlichen Aufgabe. „Dass Schornsteinfeger künftig das Lebensalter der Hausbesitzer prüfen sollen, erscheint abwegig. Dafür sind wir eigentlich nicht zuständig. Wir prüfen technische Anlagen und nicht einzelne Bürger“, so Schwark.


Offene Fragen und Strafandrohungen: Heizungsverbote in Deutschland unterliegen Unsicherheiten

Zudem sind noch nicht alle Einzelheiten bezüglich des Heizungsverbots und der Ausnahmen bekannt. Nicht überall wird es einfach möglich sein, eine Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen. Es werden Härtefallregelungen und Übergangszeiten eingeführt, und auch die neuen Fördermaßnahmen für den Heizungsaustausch sind noch nicht abschließend geregelt. Es gibt also noch viele offene Fragen und Unsicherheiten.

Für alte Gas- und Ölheizungen drohen hohe Strafen. Die Bundesregierung plant, dass Schornsteinfeger die Heizungsanlagen überprüfen und die Besitzer zunächst über Verstöße informieren sollen. Erst wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Ob es tatsächlich zu solchen Strafen kommen wird, bleibt abzuwarten, bis das neue Gebäudeenergiegesetz von Bundestag und Bundesrat genehmigt wird und alle Details bekannt sind.

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