Habeck will im Notfall Energieversorger enteignen

Wirtschaftsminister Habeck lässt zurzeit ein Gesetz überarbeiten, welches es ermöglichen soll, im Notfall Energieversorger zu enteignen. Die Enteignung der Energieversorger soll das letzte Mittel sein, die Versorgung zu im Fall einer schweren Energiekrise zu sichern. Die rechtliche Basis dazu soll durch die Änderung des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975 legen. Das Gesetz, aus der Zeit der Ölkrise, soll aufgrund der kritischen Versorgungslage ergänzt beziehungsweise geändert werden. Dabei gehe es in erster Linie, um eine schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall zur Sicherstellung der Versorgungslage.


Gesetzesänderung soll Enteignung von Energieversorgern ermöglichen

Die Änderungen am Energiesicherungsgesetz soll die Regierung ermächtigen können, alle notwendige Maßnahmen zur Deckung des lebenswichtigen Energiebedarfs zu erlassen. Im Extremfall soll deshalb auch eine Enteignung der Energieversorger möglich sein. Grundsätzlich sah auch das bisherige Gesetz eine mögliche Enteignung vor. Die jetzt geplanten Änderungen sollen dies aber klarer fassen. Dazu will die Regierung jetzt auch die Betreiber kritischer Energieinfrastrukturen, wie das Gas- oder Stromversorgungsnetz, bei Bedarf unter eine staatliche Verwaltung stellen können, sobald eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Habeck will im Notfall Energieversorger enteignen. Erfassung energieintensiver Unternehmen in Datenbank geplant.
Habeck will im Notfall Energieversorger enteignen. Erfassung energieintensiver Unternehmen in Datenbank geplant.
Bild: Ikar.us (Diskussion), CC BY 2.0 DE, via Wikimedia Commons

Bei Gazprom Germania hat das Wirtschaftsministerium bereits unter die Verwaltung einer Treuhandgesellschaft gestellt. Das Deutschlandgeschäft des russischen Gaskonzerns Gazprom wird bereits unter die Treuhandschaft der Bundesnetzagentur geführt.

Die Änderungen im Energiesicherungsgesetz soll es ermöglichen, Entscheidungen unabhängig vom Außenwirtschaftsrecht treffen zu können. In einem ersten Entwurf heißt es dazu:. „Als Ultima Ratio ist unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung von Unternehmensanteilen vorgesehen, wenn die Sicherung der Energieversorgung im Bereich der kritischen Infrastruktur nicht anders möglich ist“.


Erfassung energieintensiver Unternehmen in Datenbank geplant

Um die entsprechenden Krisenmaßnahmen umzusetzen, zu können, will die Bundesregierung zunächst eine digitale Plattform schaffen. Ziel ist es dabei auf dieser Plattform Daten größerer Industriebetriebe und Gashändler zu registrieren und entsprechende Daten zu speichern. Im Krisenfall soll die Plattform dann Reduktionspotenziale identifiziert und erforderliche Abschaltungen digital umsetzen. Dafür muss allerdings auch noch die Änderung der Gassicherungsverordnung erforderlich.

Im März hat die Bundesregierung bereits die Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Bei der Alarmstufe könnten der Staat veranlassen Industriebetriebe, die Gasversorgung abzuschalten.

Zuletzt aktualisiert am September 25, 2024 um 11:30 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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